Wartung und Pflege
8.5
Reparaturen
●
Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen
durchgeführt werden, die die dafür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
8.6
Prüfungspflicht
●
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät
mindestens jährlich durch einen Sachkundigen
geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt
werden (→ BGR 500).
●
Die dementsprechenden Bestimmungen der
Konformitätserklärung sind zu beachten!
Gerät
Jahr
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Datum
●
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine
außerordentliche Prüfung durch einen
Sachverständigen durchgeführt werden.
●
Diese Prüfplaketten können bei uns
bezogen werden.
(Bestell-Nr.: 2904.0056+Tüv-Aufkleber
mit Jahreszahl).
●
Wir empfehlen, nach durchgeführter
Prüfung und Mängelbeseitigung des
Gerätes die Prüfplakette
„SICHERHEITSPRÜFUNG" gut sichtbar
anzubringen.
Sachkundiger
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Firma