Sicherheit
4.3
Definition Fachpersonal / Sachkundiger
Installations, -Wartungs, - und Reparaturarbeiten an diesem Gerät darf nur von Fachpersonal oder Sachkundigen
durchgeführt werden!
Fachpersonal oder Sachkundige müssen für die folgenden Bereichen,
soweit es für dieses Gerät zutrifft, die notwendigen beruflichen
Kenntnisse besitzen:
4.4 Sicherheit im Betrieb
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Die Arbeit mit dem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen. Das Schwenken des Gerätes
über Personen ist untersagt.
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Während des Betriebes ist der Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich verboten!
Es sei denn, es kann durch die Art der Geräteanwendung nicht umgangen werden, z.B. durch
manuelles Führen des Gerätes (an Handgriffen).
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Der Bediener darf die Steuereinheit nicht verlassen, solange das Vakuum-Gerät Im Vakuum-
Hebebetrieb ist. Die Last muss immer im Blickfeld des Bedieners sein.
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Das manuelle Führen ist nur bei Geräten mit Handgriffen erlaubt.
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Festsitzende Lasten nicht mit dem Gerät losreisen.
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Außermittiges heben von Lasten ist nicht erlaubt, da die Last herunterfallen könnte.
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Die Tragfähigkeit und Nennweiten des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
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Ruckartiges Anheben oder Absenken der angesaugten Last, z.B. auch verursacht durch schnelles
Fahren mit dem Trägergerät/Hebezeug über unebenes Gelände ist verboten!
Gefahr des Herabfallens der Last.
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Generell ist der Aufenthalt unter schwebender Last verboten. Lebensgefahr!!
4.5
Hinweise für das Betreiberunternehmen
Das Hebegerät ist nach dem Stand der Technik gebaut und betriebssicher.
Dennoch gehen davon Gefahren aus,
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wenn es nicht von geschultem oder zumindest unterwiesenem Personal benutzt wird,
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wenn es nicht seiner Bestimmung gemäß eingesetzt wird.
Gefahren können unter diesen Umständen entstehen für:
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Leib und Leben des Benutzers und Dritter,
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das Gerät und weitere Sachwerte des Anwenders.
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für Mechanik
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für Hydraulik
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für Pneumatik
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für Elektrik
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