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6. Reinigen Sie die Saugnapffüße (35) der Nähmaschine in regelmäßi-
gen Abständen mit Alkohol, um die Saugkraft zu erhalten und so ei-
nen sicheren Stand der Maschine zu gewährleisten.
29. Entsorgung
Verpackung
Ihre Overlock-Nähmaschine befindet sich zum Schutz vor Transportschä-
den in einer Verpackung. Verpackungen sind Rohmaterialien und können
wiederverwertet oder dem Recycling-Kreislauf zugeführt werden.
Gerät (nur für Deutschland)
Alle mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichneten Elektro- bzw.
Elektronikgeräte dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden,
sondern sind vom Endnutzer am Ende ihrer Lebenserwartung einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Die Endnutzer haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungs-
stelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen und einer separaten Samm-
lung zuzuführen.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet, bei der Ab-
gabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein
Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die
gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder
in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und auf Ver-
langen des Endnutzers unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder
Elektronikgerätes bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder
in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen.
Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
gelten alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte
des Vertreibers als Verkaufsfläche sowie alle Lager- und Verkaufsflächen
des Vertreibers als Gesamtverkaufsfläche. Zudem ist bei einem Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bei Abgabe des neu-
en Elektro- bzw. Elektronikgerätes durch Auslieferung bei einem privaten
Haushalt die unentgeltliche Abholung des Altgerätes bei diesem Ort der
Abgabe auf Geräte der Kategorien 1, 2 und 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Elek-
troG beschränkt (Wärmeüberträger, Bildschirme, Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern
enthalten, Großgeräte).
Zur Abgabe von Altgeräten stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Erfassungs-
stellen sowie ggf. weitere Annahmestellen für die Wiederverwendung der
Altgeräte zur Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Kommunalver-
waltung erhalten.