Selbst- und
Personenschutz
(Fortsetzung)
Angaben zu
Geräuschemissi-
onswerten
Gefahr durch
schädliche Gase
und Dämpfe
ud_fr_st_sv_00466 022013
Zur Schutzbekleidung zählt unter anderem:
-
Augen und Gesicht durch Schutzschild mit vorschriftsgemäßem Filter-
Einsatz vor UV-Strahlen, Hitze und Funkenflug schützen.
-
Hinter dem Schutzschild eine vorschriftsgemäße Schutzbrille mit Seiten-
schutz tragen.
-
Festes, auch bei Nässe isolierendes Schuhwerk tragen
-
Hände durch geeignete Handschuhe schützen (elektrisch isolierend,
Hitzeschutz).
-
Zur Verringerung der Lärmbelastung und zum Schutz vor Verletzungen
Gehörschutz tragen.
Personen, vor allem Kinder, während des Betriebes von den Geräten und
dem Schweißprozess fernhalten. Befinden sich dennoch Personen in der
Nähe
-
diese über alle Gefahren (Blendgefahr durch Lichtbogen, Verletzungsge-
fahr durch Funkenflug, gesundheitsschädlicher Schweißrauch, Lärmbe-
lastung, mögliche Gefährdung durch Netz- oder Schweißstrom, ...)
unterrichten,
-
geeignete Schutzmittel zur Verfügung stellen oder
-
geeignete Schutzwände und -Vorhänge aufbauen.
Das Gerät erzeugt einen maximalen Schallleistungspegel <80dB(A) (ref. 1pW)
bei Leerlauf sowie in der Kühlungsphase nach Betrieb entsprechend dem
maximal zulässigem Arbeitspunkt bei Normlast gemäß EN 60974-1.
Ein arbeitsplatzbezogener Emissionswert kann beim Schweißen (und Schnei-
den) nicht angegeben werden, da dieser verfahrens- und umgebungsbedingt
ist. Er ist abhängig von den verschiedensten Parametern wie z.B. Schweißver-
fahren (MIG/MAG-, WIG-Schweißen), der angewählten Stromart (Gleichstrom,
Wechselstrom), dem Leistungsbereich, der Art des Schweißgutes, dem
Resonanzverhalten des Werkstückes, der Arbeitsplatzumgebung u.a.m.
Beim Schweißen entstehender Rauch enthält gesundheitsschädliche Gase
und Dämpfe.
Schweißrauch enthält Substanzen, die unter Umständen Geburtsschäden
und Krebs verursachen können.
Kopf von entstehendem Schweißrauch und Gasen fernhalten.
Entstehenden Rauch sowie schädliche Gase
-
nicht einatmen
-
durch geeignete Mittel aus dem Arbeitsbereich absaugen.
Für ausreichend Frischluft-Zufuhr sorgen.
Bei nicht ausreichender Belüftung Atem-Schutzmaske mit Luftzufuhr verwen-
den.
Besteht Unklarheit darüber, ob die Absaugleistung ausreicht, die gemesse-
nen Schadstoff-Emissionswerte mit den zulässigen Grenzwerten vergleichen.
Wird nicht geschweißt, das Ventil der Schutzgas-Flasche oder Hauptgasver-
sorgung schließen.
IV