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Crane ANS-21-062 Instructions De Montage Et D'utilisation page 13

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Reinigung / Wartung / Heimtrainer verschieben / Entsorgungshinweise
Reinigung
HINWEIS!
Sachschäden vermeiden.
• Kurzschlussgefahr! Es darf keine Feuchtigkeit in das Gehäuse des Heimtrainers
eindringen. Ist dennoch Feuchtigkeit in den Heimtrainer eingedrungen, verwenden Sie
diesen nicht mehr.
• Verwenden Sie niemals aggressive oder lösungsmittelhaltige Reiniger, metallische
Schwämme oder feste Bürsten.
• Verwenden Sie zur Reinigung keinen Dampfreiniger oder Hochdruckreiniger.
Wischen Sie den Heimtrainer nach jedem Gebrauch mit einem leicht angefeuchteten Tuch ab. Reinigen
Sie den Computer und das Display mit einem fusselfreien, trockenen Tuch. Lassen Sie den Heimtrainer
nach der Reinigung vollständig trocknen.
Wartung
Das Sicherheitsniveau des Heimtrainers kann nur gehalten werden, wenn Sie den Heimtrainer regelmässig
auf Verformungen, Risse und andere Schäden sowie auf Verschleiss prüfen. Besonders verschleissanfällige
Teile sind Keilriemen, Lager, Trainingscomputer, Lenker, Sattel und Pedale. Auch lose Schraubverbindungen
führen zur Beeinträchtigung der Sicherheit. Prüfen Sie regelmässig alle Schraubverbindungen und ziehen
Sie sie gegebenenfalls nach. Nehmen Sie keine Reparaturen oder Veränderungen am Heimtrainer vor,
sondern wenden Sie sich an den auf der Garantiekarte angegebenen Kundenservice.
Heimtrainer verschieben
VORSICHT!
Verletzungsgefahr!
Unsachgemässer Transport kann zu Verletzungen führen.
• Transportieren Sie den Heimtrainer niemals alleine über Stufen, Treppen und andere
Hindernisse.
Sie können den Heimtrainer leicht mit den Rollen am vorderen Standfuss verschieben.
1. Stellen Sie sich mit Ihrem rechten Fuss auf den vorderen Standfuss
2. Fassen Sie den Heimtrainer am Lenker
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3. Rollen Sie den Heimtrainer an die gewünschte Stelle. Achten Sie während des Transports darauf, Ihren
Rücken gerade zu halten.
4. Richten Sie den Heimtrainer langsam wieder auf.
Entsorgungshinweise
Verpackung
Sämtliche Verpackungsbestandteile können über einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb bzw. über
die kommunale, hierfür zuständige Einrichtung gemäss geltender Vorschriften entsorgt werden. Die
Mitarbeiter Ihrer Entsorgungseinrichtung informieren Sie auf Anfrage gerne über Möglichkeiten der
korrekten und umweltgerechten Entsorgung.
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an und kippen Sie den Heimtrainer vorsichtig in Ihre Richtung.
Altgeräte
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte
nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu
verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise wird eine umwelt- und
ressourcenschonende Verwertung sichergestellt. Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom
Elektro- oder Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, sind
vor der Abgabe des Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer vorgesehenen
Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen
werden können. Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern bzw.
Vertreibern im Sinne des WEEE 2012/19 eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von
Altgeräten ist unentgeltlich. Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens
400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte. Ebenso rücknahmepflichtig sind Fernabsatzhändler mit einer
Lagerfläche von mindestens 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte. Generell haben Vertreiber die
Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zu gewährleisten. Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe
eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an
einen privaten Haushalt. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich
einer entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen.
Abgesehen davon können Verbraucher Altgeräte bei einer Sammelstelle eines rücknahmepflichtigen
Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings
dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Batterien
Batterien und Akkus dürfen nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher
sind gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Batterien und Akkus können unentgeltlich bei einer Sammelstelle Ihrer Gemeinde/Ihres
Stadtteils oder im Handel abgegeben werden, damit sie einer umweltschonenden Entsorgung sowie
einer Wiedergewinnung von wertvollen Rohstoffen zugeführt werden können. Bei einer unsachgemässen
Entsorgung können giftige Inhaltsstoffe in die Umwelt gelangen, die gesundheitsschädigende Wirkungen
auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben.
In Elektrogeräten enthaltene Batterien und Akkus müssen nach Möglichkeit getrennt von ihnen entsorgt
werden. Geben Sie Batterien und Akkus nur in entladenem Zustand ab.
Verwenden Sie wenn möglich wiederaufladbare Batterien anstelle von Einwegbatterien.
Kleben Sie bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus vor der Entsorgung die Pole ab, um einen äusseren
Kurzschluss zu vermeiden. Ein Kurzschluss kann zu einem Brand oder einer Explosion führen.
Batterien mit erhöhtem Schadstoffgehalt sind zudem mit den folgenden Zeichen gekennzeichnet: Cd =
Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei
Entsorgungshinweise
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