15. Garantie der Kompernaß Handels GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum. Im Falle von
Mängeln dieses Produkts stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts
gesetzliche Rechte zu. Diese gesetzlichen Rechte werden durch unsere im
Folgenden dargestellte Garantie nicht eingeschränkt.
Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren Sie den Kassen-
bon gut auf. Dieser wird als Nachweis für den Kauf benötigt.
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum dieses Produkts ein Materi-
al- oder Fabrikationsfehler auf, wird das Produkt von uns – nach unserer
Wahl – für Sie kostenlos repariert, ersetzt oder der Kaufpreis erstattet. Diese
Garantieleistung setzt voraus, dass innerhalb der Dreijahresfrist das defekte
Gerät und der Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt und schriftlich kurz beschrie-
ben wird, worin der Mangel besteht und wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist, erhalten Sie das reparier-
te oder ein neues Produkt zurück. Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert. Dies gilt
auch für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhandene
Schäden und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken gemeldet werden.
Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien sorgfältig produziert und
vor Auslieferung gewissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikationsfehler. Diese Garantie
erstreckt sich nicht auf Produktteile, die normaler Abnutzung ausgesetzt sind
und daher als Verschleißteile angesehen werden können oder für Beschädi-
gungen an zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter, Akkus oder Teile, die aus
Glas gefertigt sind.
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SKM 550 B3