Wichtiger hinweis für die korrekte entsorgung des produkts in
übereinstimmung mit der egrichtlinie 2012/19/EG.
Am Ende seiner Nutzzeit darf das Produkt NICHT zusammen mit dem
Siedlungsabfall beseitigt werden. Es kann zu den eigens von den
städtischen Behörden eingerichteten Sammelstellen oder zu den
Fachhändlern, die einen Rücknahmeservice anbieten, gebracht werden.
Die getrennte Entsorgung eines Haushaltsgerätes
vermeidet mögliche negative Auswirkungen auf die
Umwelt und die menschliche Gesundheit, die durch eine
nicht vorschriftsmäßige Entsorgung bedingt sind.
Zudem ermöglicht wird die Wiederverwertung der
Materialien, aus denen sich das Gerät zusammensetzt,
was wiederum eine bedeutende Einsparung an Energie
und Ressourcen mit sich bringt. Zur Erinnerung an die
Verpflichtung, die Elektrohaushaltsgeräte getrennt zu
beseitigen, ist das Produkt mit einer Mülltonne, die durchgestrichen ist,
gekennzeichnet.
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