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Dräger Panorama Nova Notice D'utilisation page 7

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Die Vollmasken sind gemäß 2014/34/EU für den Gebrauch in
explosionsgefährdeten Bereichen geprüft. Die Vollmasken können in folgenden
Zonen verwendet werden:
Vollmasken mit Sichtscheibe "L" (Triplex):
I M1
I M1
1)
II 1 G IIC T6
II 1 G IIB T6
II 1D
II 1D
Vollmasken mit Sichtscheiben "PC" oder "PC/CC":
I M1
1)
II 1 G IIB T6
II 1D
1)
–30 °C ≤ Ta ≤ +60 °C
Die Masken-Helm-Kombinationen in explosionsgefährdeten Bereichen nur mit
einem Wasserschleier verwenden.
3.6
Typidentische Kennzeichnungen
Die Atemanschlüsse sind unterschiedlich gekennzeichnet:
Anschlussstück
Masken-Helm-Adapter
Maskenkörper
Sichtscheibe (Feuerwehr)
Spannrahmen
Gummibänderung
Gebrauchsanweisung
|
Panorama Nova
I M1
1)
1)
II 1 G IIA T6
II 1D
I M1
1)
II 1 G IIA T6
II 1D
P, PE, ESA, RA
S
EPDM oder Si
EN 136:1998 CL 3+
CExxxxx (Notified Body in Europa)
PC, PC/CC oder L (Triplex), F
K/rt, K/sw
EPDM oder Si
4
Gebrauch
4.1
Voraussetzungen für den Gebrauch
Die Masken-Helm-Kombination muss aufgrund der Bauweise mit besonderer
Sorgfalt auf den Geräteträger eingestellt werden (Einstellung der Adaptertasche
und der Helminnenausstattung). Der Masken-Helm-Adapter muss leichtgängig
sein.
Wenn die Vollmasken mit einem Atemfilter oder einem Gebläsefiltergerät
verwendet werden, müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden:
Die Umgebungsverhältnisse (insbesondere Art und Konzentration der
Schadstoffe) müssen bekannt sein. Entsprechende Atemfilter verwenden.
Wenn der Schadstoff unbekannt ist, nur Pressluftatmer oder Druckluft-
Schlauchgeräte verwenden.
Die Filtergeräte nur verwenden, wenn die Luft keine unmittelbare Gefahr für
Gesundheit oder Leben darstellt.
Es muss gewährleistet sein, dass sich die umgebende Atmosphäre nicht
ungünstig verändern kann.
Die Filtergeräte bei Verdacht auf Schadstoffe mit geringen
Warneigenschaften (geruchsarm, geschmacklos, keine Reizung der Augen
und Atemwege) nicht einsetzen. Eine nachlassende Schutzwirkung des
Filtergeräts kann in diesem Fall nicht festgestellt werden.
Unbelüftete Behälter, Gruben, Kanäle usw. dürfen mit Filtergeräten nicht
betreten werden.
Die Filtergeräte nicht in mit Sauerstoff angereicherten Atmosphären
verwenden.
Der Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft darf nicht unter folgende
Grenzwerte sinken:
Mindestens 17 Vol% Sauerstoff in allen europäischen Ländern außer in
Niederlanden, Belgien und Großbritannien
Mindestens 19 Vol% Sauerstoff in den Niederlanden, Belgien,
Großbritannien, Australien und Neuseeland
In anderen Ländern nationale Richtlinien beachten.
4.2
Vor dem ersten Gebrauch
Vor dem ersten Gebrauch prüfen, ob der Atemanschluss dicht ist (siehe
Technisches Handbuch 9300782 auf www.draeger.com/ifu).)
|
de
Gebrauch
7

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