7. ANPASSUNG & WARTUNG
BELEUCHTUNGS- UND LICHTSIGNALEINRICHTUNGEN SOWIE ZUBEHÖRTEILE
Der Anbau dieser Teile muss in Übereinstimmung mit der Richtlinie 97/28 zur Anpassung der
Richtlinie 2007/46/EG und der Verordnung 48 des Genfer Abkommens erfolgen.
Dieses Produkt verfügt über eine ECE-Homologation und es sind nur die in dieser Anleitung genannten
Anpassungen zulässig. Zum Befestigen bestimmter Elemente ist folgendes zulässig:
• Die Anbringung von Rückstrahlern an den Enden des Rohrs mit Befestigungsmitteln nach Wahl. Die
Rückstrahler dürfen zusammen mit ihren Befestigungsmitteln einen Radius von 2,5 mm nicht
unterschreiten.
• Schweißarbeiten an den Halteplatten, Armen und dem Rohr zum Anbringen von
Kabeldurchführungen, Halterungen für Sensoren und von weiterem Zubehör. Die maximal zulässige
Länge der Schweißraupen beträgt 50 mm. Zwischen zwei Schweißraupen muss ein Abstand von min.
150 mm eingehalten werden.
• Das Herstellen von Bohrungen mit einem maximalen Durchmesser von 10 mm am Rohr. Dabei sind
mindestens 5 mm Abstand von den Rohrenden, 150 mm Abstand zwischen nebeneinander und
50 mm Abstand zwischen übereinander liegenden Bohrungen einzuhalten.
• Bohrungen in den Armen, mit einem maximalen Durchmesser von 10mm, müssen einen
Mindestabstand von 20mm von allen Ausschnitten und Enden haben, sowie voneinander einen
Abstand von 40mm. Es sind nicht mehr als 10 Bohrungen (10mm) zulässig.
Die untenstehende Abbildung zeigt die Bereiche der Armen, in denen das Löcher bohren nicht erlaubt
ist.
• Bohrungen in den Halteplatten, mit einem maximalen Durchmesser von 12mm, müssen einen
Mindestabstand von 30mm von allen Schnitten und Enden haben, sowie voneinander einen Abstand
von 100mm. Die gebohrten Löcher dürfen keinesfalls leer bleiben, sondern man muss diese
unbedingt mit einem Bolzen/Schraube oder einen Niet versehen.
• Kürzen der Rohrenden unter Einhaltung der Abmessungen der Abbildung 2.
• Kürzen der Rohrenden unter Einhaltung der Abmessungen der Abbildung 3.
• Unser Profil kann jede Art von Leuchte aufnehmen, wobei jedoch die Bohrungen auf ein striktes
Mindestmaß zu beschränken sind. Die Befestigungsbohrungen sind den Schrauben anzupassen, das
Loch zur Kabeldurchführung sollte 5 mm größer als jenes für den Stecker sein
LACKIERUNG
Wenn das Produkt lackiert werden sollte, nehmen Sie das Typenschild (CE-Kennzeichnung - am rechten
Arm) und die Piktogramme davon aus.
Achtung: Auch die Zylinderstangen sind zu schonen/abdecken.
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