Télécharger Imprimer la page

Pommier A5442 Notice Originale page 36

Publicité

Les langues disponibles
  • FR

Les langues disponibles

  • FRANÇAIS, page 1
3. MONTAGEBEDINGUNGEN
FAHRZEUG
Alle Fahrzeuge, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz
ausgestattet werden:
– Fahrzeuge der Klasse* M, N1, N2, N3 oder O1, O2, O3, O4.
– Maximales Gesamtgewicht des Fahrzeugs: zulässiges Gesamtzuggewicht.
─ Die Mindestfestigkeit eines Längsträgers + Hilfsrahmens und die Streckgrenze des Materials müssen je nach
Gesamtzuggewicht des Fahrzeugs GZG (in Tonnen) einer der folgenden Formeln entsprechen:
• 0 < GZG < 21,6 t: I/v (mm³). Re (MPa) ≥ 7583,33 x GZG (t).
• GZG ≥ 21,6 t: I/v (mm³). Re (MPa) ≥ 163.800 Nm.
Der Einbau des Unterfahrschutzes hat entsprechend den technischen Unterlagen der Hersteller und der
Regelung R58-03 zu erfolgen.
Bei der Positionierung des Unterfahrschutzes muss die Bodenfreiheit des unteren Teils des Profils des
Unterfahrschutzes (gemessen in nicht beladenem, aber betriebsbereitem Zustand) entsprechend den
folgenden Fällen gewährleistet werden:
Bei Fahrzeugen der Klasse N2 > 8 t, N3, O3 und O4:
-
o
Hydraulische/hydropneumatische Federung: G ≤ 450 mm (s. Abb. 1) oder Böschungswinkel
unter 8°: max. 550 mm.
o
Andere Federungssysteme: G ≤ 500 mm (siehe Abb. 1) oder Böschungswinkel unter 8°: max. 550 mm.
Bei Fahrzeugen der Klasse M, N1, N2 ≤ 8 t, O1 und O2: P= 400mm minus die Durchbiegung (siehe Tabelle 2).
-
Die Positionierung des Unterfahrschutzes muss so erfolgen, dass eine Bodenfreiheit von G ≤ 550 mm
gewährleistet ist (siehe Abb. 1).
Bei Fahrzeugen des Typs G*:
-
o Bei Fahrzeugen der Klasse M1G und N1G: Bedingungen wie oben beschrieben oder Böschungswinkel
unter 10°.
o Bei Fahrzeugen der Klasse M2G und N2G: Bedingungen wie oben beschrieben oder Böschungswinkel
unter 20°.
o Bei Fahrzeugen der Klasse M3G und N3G: Bedingungen wie oben beschrieben oder Böschungswinkel
unter 25°.
Bei der Positionierung des Unterfahrschutzes muss entsprechend den folgenden Fällen das Höchstabstand P
eingehalten werden können:
Fahrzeugklasse
Maximale Verformung unter Last
während des Versuchs
O1, O2, M, N1, N2≤8t
(P max.)
N2>8t, N3, O3 und O4 mit
Hebebühne oder Kippanhänger
(Höchstabstand P)
O3 und O4 (Höchstabstand P)
Die Positionierung der Anhängerkupplung muss in Übereinstimmung mit ISO 11407 erfolgen und der LKW
einer der 3 nachfolgend angegebenen Klassen entsprechen: 1.400, 1.600 oder 1.900. Dabei handelt es sich um
die Abstände zwischen dem Bolzen der Anhängerkupplung und dem Lkw-Heck in mm mit einer Toleranz von
+0 bis -100 mm.
Der Abstand der Deichsel zum Boden muss 380 mm ± 25 mm betragen.
Die Zugmaschine muss so beschaffen sein, dass mit Ausnahme der Kupplungselemente kein Teil der
Zugmaschine mit dem Anhänger in Kontakt kommen kann. Zugleich darf der Neigungswinkel des Aufliegers in
Bezug auf die Zugmaschine 6° nicht überschreiten.
Beim Manövrieren muss zwischen den Kupplungselementen zu beiden Seiten hin ein Winkel von je 90° zur
Längsebene des Zugfahrzeugs erreicht werden können und es muss ein Neigungswinkel zwischen 0° und 6° (s.
Abb. 1) möglich sein.
* Siehe Richtlinie 2007/46/EG zur Definition der Fahrzeugklassen.
GESCHWEISSTES U
61
300
300
200
Höchstmaß P,
Profil des Unterfahrschutzes
RUND
ALU H150
71
75
300
300
300
300
200
200
Tabelle 2
ALU BELEUCHTUNGSTRÄGER
103
297
297
197
36/112

Publicité

loading