9. Instandhaltung
Die für die Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln in explosi-
onsgefährdeten Bereichen geltenden EN/IEC-Normen und nationalen
Bestimmungen sind einzuhalten (EN/IEC 60079-17).
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind anwendungsspezifisch und
daher in Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen vom Betreiber fest-
zulegen. Im Rahmen der Wartung sind vor allem die Teile, von denen die
Zündschutzart abhängt, zu prüfen (z.B. Unversehrtheit und Dichtheit des
Gehäuses, Unversehrtheit der Dichtungen und der Kabel- und Leitungs-
einführungen).
Als Ersatz und zur Reparatur dürfen nur Originalteile von ROSE verwendet
werden. Reparaturen, die den Explosionsschutz betreffen, dürfen nur von
ROSE oder einer qualifizierten Elektrofachkraft in Übereinstimmung mit
national geltenden Regeln durchgeführt werden.
Reparaturen, die den Explosionsschutz betreffen, dürfen nur von ROSE
oder einer qualifizierten Elektrofachkraft in Übereinstimmung mit natio-
nal geltenden Regeln durchgeführt werden (EN/IEC 60079-19).
Vor Öffnen des Gehäuses Spannungsfreiheit sicherstellen. Bei eigensi-
cheren Stromkreisen ist das Arbeiten unter Spannung zulässig.
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