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Sicherheit
2.1
Personal - Qualifikation
Um die dauerhafte Sicherheit der Anlage zu gewährleisten,
dürfen ausschließlich folgende Tätigkeiten entsprechend der
Qualifikation der ausführenden Person durchgeführt werden.
Person
Betreiber
Sachkundige Person, (kennt,
versteht Betriebsanweisung)
Fachkundige Person, (nach Einbau-
anweisung und Ausführungsnormen)
Elektrofachkraft (nach nationalen Vor-
schriften für elektrische Sicherheit)
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freigegebene Tätigkeiten an KESSEL-Anlagen
Sichtprü-
fung, Stecker
einstecken
Entleerung, Reinigung
(innen), Funktionskontrolle
Einbau, Tausch, Wartung von
Komponenten, Inbetriebnahme
Elektrische Installation
016-083_01