Herstellergarantie; Einsatz Entsprechend Der Zweckbestimmung; Allgemeine Hinweise; Sicherheitsmaßnahmen - CombiSteel 7469.1100 Mode D'emploi

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2.3. Herstellergarantie

Der Hersteller garantiert, dass die Kühlmaschine den Anforderungen der technischen Bedingungen TU 107-2007
ITVN 701411.000 "Monoblock-Kühlmaschinen. Technische Bedingungen" bei Einhaltung der Bedingungen und
Regeln für den Transport, die Lagerung, die Montage und Nutzung, die in der "Bedienungsanleitung" festgelegt
worden sind, entsprechen.
Garantiedauer für den Einsatz der Kühlmaschine - 12 Monate ab dem Tag der Inbetriebnahme, aber nicht mehr
als 18 Monate ab dem Herstellungstag. Die Garantiezeit für die Lagerung der Kühlmaschine - 6 Monate ab dem
Herstellungstag. Die Garantie gilt bei Vorhandensein der folgenden Dokumente:
Bedienungsanleitung;
Protokoll über die Inbetriebnahme (Muster in Anlage А);
Protokoll über den technischen Zustand (Muster in Anlage B);
Vertrag mit einer Spezialorganisation über die technische Wartung.
Die Garantiepflichten werden nicht gewährt, wenn:
nicht alle Regeln für den Transport, die Lagerung, die Montage und Nutzung, die in der Bedienungs-
anleitung ausgewiesen sind, vollkommen erfüllt worden sind;
die Arbeiten zur Einrichtung und Inbetriebnahme sowie die vorgesehene technische Wartung der
Kühlmaschine lt. Reglement durch ein Unternehmen durchgeführt wurden, das keine entsprechende
Erlaubnis für die Vornahme diese Arbeiten besitzt;
das Erzeugnis konstruktiven Änderungen ohne eine schriftliche Abstimmung mit dem Herstellerbetrieb
unterzogen wurde.

3. EINSATZ ENTSPRECHEND DER ZWECKBESTIMMUNG

3.1. Allgemeine Hinweise

In der Bedienungsanleitung werden Angaben dargelegt, die für einen richtigen Betrieb und die technische
Wartung der Kühlmaschine während ihrer direkten Nutzung notwendig sind. Die Einsatz- bzw. Lebensdauer der
Maschine und ihre Sicherheit bei der Nutzung hängen von der Einhaltung der Nutzungsregeln ab. Achtung! Die
Monoblock-Kühlmaschine muss zusammen mit einer entsprechenden wärmeisolierten Kühlkammer
(Handelsmarke «POLAIR») zur Aufbewahrung von vorab gekühlten (eingefrorenen) Lebensmittelprodukten
genutzt werden. Im Falle einer Nutzung der Maschine für andere Zwecke (thermische Behandlung von
Lebensmitteln, Installierung in einer Kammer, deren Volumen sich vom empfohlenen unterscheidet, usw.) muss
man sich mit dem Hersteller konsultieren.
3.2. Sicherheitsmaßnahmen
Achtung! Das Erzeugnis muss an das Stromversorgungsnetz über einen Automatikschalter für einen
kombinierten Schutz mit einer maximalen Stromstärke des Entkupplers für die folgenden Maschinen
angeschlossen werden: 1. Typengröße des Gehäuses – 6,3 А, 2. Typengröße des Gehäuses – 10 А. Die
Erdungsleitung des Kabels mit einer gelb-grünen oder anderen erkennbaren Markierung muss mit dem
Erdungsstromkreis verbunden werden. Beim Anschließen der Leitungen an die Netzverbindung XS muss die
dunkelblaue Leitung an der Klemme «N» angeschlossen werden (für Monoblocks mit einem 3-Phasen-
Kompressor). Bei Nichteinhaltung der ausgewiesenen Forderungen trägt der Herstellerbetrieb keine
Verantwortung für die elektrische Sicherheit. Der Schutzgrad der Anlagen und Ausrüstungen, der durch
Ummantelungen gewährleistet wird - IP20. Treten irgendwelche Anzeichen für eine anormale Arbeit der
Kühlmaschine auf oder werden Störungen im elektrischen Teil festgestellt (Beschädigung der Isolation der
Leitungen, Abriss der Erdungsleitung u. a.) hat das Betriebspersonal die Maschine unverzüglich abzustellen und
einen Mechaniker anzufordern. DEM PERSONAL, DAS DIE KÜHLMASCHINE BEDIENT, IST STRIKT VERBOTEN, DIE
FRONTPLATTE ZWECKS REGULIERUNG UND EINSTELLUNG DER ELEMENTE, DIE SICH IN DER MASCHINE BEFINDEN,
ABZUNEHMEN.
www.combisteel.com
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