9. Garantie
Der Hersteller garantiert eine einwandfreie Qualität
und übernimmt die Kosten für eine
Nachbesserung durch Auswechseln der
schadhaften Teile im Falle von Material- oder
Herstellungsfehlern, die innerhalb der Garantiezeit
nach dem Verkaufstag auftreten. Bitte beachten
Sie, dass in einigen Ländern spezifische
Garantiebedingungen gültig sind. Fragen Sie im
Zweifelsfall Ihren Verkäufer. Er ist als Verkäufer
des Produktes für die Garantie verantwortlich.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass für folgende
Schadensursachen keine Garantie übernommen
werden kann:
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung.
Unterlassung von notwendigen Wartungs-
und Reinigungsarbeiten.
Verschleiß durch normale Abnutzung.
Verwendung nicht zugelassener
Arbeitswerkzeuge.
Gewaltanwendung, unsachgemäße
Behandlung, Missbrauch oder Unglücksfall.
Eingriffe nicht sachkundiger Personen oder
unsachgemäße Instandsetzungsversuche.
Verwendung ungeeigneter Ersatzteile bzw.
nicht Originalteile, soweit diese den Schaden
verursachten.
Verwendung nicht zugelassener Mittel im
Brühebehälter
Schäden, die auf Einsatzbedingungen aus
dem Vermietgeschäft zurückzuführen sind.
Reinigungs-, Pflege- und Einstellarbeiten werden
nicht als Garantieleistung anerkannt.
Jegliche Garantiearbeiten sind von dem vom
Hersteller autorisierten Fachhändler auszuführen.
10. Verschleißteile
Verschiedene Bauteile unterliegen
gebrauchsbedingtem Verschleiß bzw. einer
normalen Abnutzung und müssen ggf. rechtzeitig
ersetzt werden. Nachstehende Verschleißteile
unterliegen nicht der Herstellergarantie:
alle mit Spritzmittel in Berührung kommenden
Gummiteile
Sprühdüse
Filter
Dichtungen
Akku
Elektrische Sicherung
Garantie; Verschleißteile
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