Kapitel 2 & 3
2.3 Transport der Maschine
Falls die Maschine in der Originalverpackung verscho-
ben werden muss, sind ein Gabelstapler oder Gurte zu
verwenden (vgl. Abb.).
2.3 Mindestanforderungen an die Maschinenum-
gebung
-
Netzspannung und Frequenz müssen für den Motor
der Maschine geeignet sein.
-
Die Umgebungstemperatur sollte zwischen –10°C
und +50°C betragen.
-
Die relative Luftfeuchtigkeit darf 90% nicht über-
schreiten.
2.4 Verankern der Maschine
Maschine auf festem Betonboden aufstellen, wobei der
Abstand zwischen Rückseite und Wand mindestens 800
mm betragen muss. Maschine mittels Schrauben und
Dehnungselementen oder in den Beton eingelassenen
Stangenanker am Boden verankern (vgl. Abb.) und auf
eine waagerechte Aufstellung achten.
2.5 Hinweise zur Montage loser Teile und Zubehör
-
Mitgelieferte Teile montieren
-
Anschlag anbringen
-
Rollenträger montieren und mit dem Spannstock-
tisch- fluchten lassen.
2.6 Außerbetriebnahme der Maschine
Soll die Maschine für längere Zeit außer Betrieb genom-
men werden, dann ist es ratsam, wie folgt vorzugehen:
1)
Hauptschalter abschliessen
)
Sägeblatt lockern
3)
Bogenrückholfeder entspannen
4)
Kühlmittelbehälter leeren
5)
Maschine sorgfältig reinigen und schmieren
6)
Maschine gegebenenfalls abdecken.
2.7 Abbau (aufgrund eines Defekts und/oder Veral-
terung)
Allgemeine Regeln
Soll die Maschine dauerhaft abgebaut und/oder ver-
schrottet werden, dann sind die zu entsorgenden Be-
standteile wie folgt nach Art und Zusammensetzung zu
trennen:
1)
Gusseisen- oder eisenhaltige Teile, die nur aus Metall
bestehen, stellen Sekundärrohstoffe dar und können
deshalb zu einer Eisengießerei gebracht werden, um
wieder eingeschmolzen zu werden, nachdem die an-
deren Bestandteile entfernt worden sind (Einteilung
unter Punkt 3).
)
Elektroteile einschließlich Kabel und elektronische
Teile (Magnetkarten etc.) fallen unter die Kategorie
der Materialien, die gemäß den lokalen, regionalen
oder nationalen Gesetzen Ihres Landes zum Haus-
müll zählen, sodass sie über die städtische Müllab-
fuhr entsorgt werden können.
3)
Altöl (Mineralöl, synthetisches Öl und/oder Ge-
mische), Ölemulsionen und Fette gelten als giftiger
oder Sondermüll, sodass diese gesammelt und
zwecks Entsorgung zu einer Sondermülldeponie ge-
bracht werden müssen.
HINWEIS: Die Abfallnormen und -gesetze befinden sich
in ständigem Wandel und unterliegen daher Änderungen.
Der Anwender hat sich über die zum Zeitpunkt der Ent-
sorgung geltenden Vorschriften zu informieren, da diese
von den oben beschriebenen abweichen können.
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FUNKTIONSELEMENTE DER MASCHINE
3.1 Sägearm
Dieser Maschinenteil besteht aus den Antriebsele-
menten (Getriebemotor oder drehzahlgeregelter Motor,
Schwungräder) sowie den Spann- und Führungsele-
menten (Blattspannerschlitten, Führungselemente) für
das Werkzeug.
SX-827DGSV
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