– Keinesfalls wärmeempfindlichen Gegenstän-
de (z. B. Spraydosen) oder brennbare Materi-
alien / Flüssigkeiten im Einbauraum des Ge-
räts verstauen, da es hier unter Umständen
zu erhöhten Temperaturen kommen kann.
– Den Bereich vor den Warmluftauslässen frei
von brennbaren Materialien halten. Keines-
falls die Warmluftauslässe blockieren.
– Damit es zu keiner Überhitzung des Geräts
kommt müssen die Öffnungen für Umluft-
ansaugung, zum Einbauraum und der Raum
um das Gerät frei von Hindernissen sein.
– Der Kamin für Abgasführung und Verbren-
nungsluftzufuhr muss immer frei von Ver-
schmutzungen gehalten werden (Schnee-
matsch, Eis, Laub etc.).
– Gefahr durch heiße Oberflächen und Abgas.
Den Bereich um den Wandkamin nicht be-
rühren und keine Gegenstände gegen den
Wandkamin oder das Fahrzeug lehnen.
Pflichten des Betreibers / Fahrzeughalter
– Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich,
dass die Bedienung des Geräts ordnungsge-
mäß erfolgen kann.
– Der beiliegende gelbe Aufkleber mit den
Warnhinweisen muss durch den Einbauer
bzw. Fahrzeughalter an einer für jeden
Benutzer gut sichtbaren Stelle im Fahrzeug
(z. B. an der Kleiderschranktür) angebracht
werden. Fehlende Aufkleber können bei
Truma angefordert werden.
– Flüssiggasanlagen müssen den technischen
und administrativen Bestimmungen des je-
weiligen Verwendungslandes entsprechen
(in Europa z. B. EN 1949 für Fahrzeuge).
Nationale Vorschriften und Regelungen (in
Deutschland z. B. das DVGW-Arbeitsblatt
G 607 für Fahrzeuge) müssen beachtet
werden.
– Der Fahrzeughalter muss die Prüfung der
Gasanlage (in Deutschland alle 2 Jahre)
durch einen Flüssiggas-Sachkundigen ( DVFG,
TÜV, DEKRA) veranlassen. Sie ist auf der ent-
sprechenden Prüfbescheinigung (G 607) zu
bestätigen.
– Druckregelgeräte und Schlauchleitungen
müssen spätestens 10 Jahre (bei gewerb-
licher Nutzung 8 Jahre) nach Herstellungsda-
tum gegen neue ausgewechselt werden.
– Schlauchleitungen regelmäßig prüfen und
bei Brüchigkeit erneuern lassen.
Sicherer Betrieb
– Für den Betrieb von Gasdruck-Regelanlagen,
Gasgeräten bzw. Gasanlagen, ist die Verwen-
dung von stehenden Gasflaschen aus denen
Gas aus der Gasphase entnommen wird
zwingend vorgeschrieben. Gasflaschen aus
denen Gas aus der Flüssigphase entnommen
wird (z. B. für Stapler) sind für den Betrieb
verboten, da sie zur Beschädigung der Gas-
anlage führen.
– Der Betriebsdruck von Gasversorgung
(30 mbar) und des Geräts (siehe Typenschild)
müssen übereinstimmen.
– Für die Gasanlage dürfen in Deutsch-
land nur Druckregeleinrichtungen gemäß
DIN EN 16129 (in Fahrzeugen) mit einem
festen Ausgangsdruck von 30 mbar verwen-
det werden. Die Durchflussrate der Druck-
regeleinrichtung muss mindestens dem
Höchstverbrauch aller vom Anlagenhersteller
eingebauten Geräte entsprechen.
– Für Fahrzeuge empfehlen wir die Gasdruck-
Regelanlage Truma MonoControl CS sowie
für die Zweiflaschen-Gasanlage die Gas-
druck-Regelanlagen Truma DuoComfort /
DuoControl CS.
– Bei Temperaturen um 0 °C und darunter
sollten die Gasdruck-Regelanlage bzw. das
Umschaltventil mit der Reglerbeheizung
EisEx betrieben werden.
– Es dürfen nur für das Bestimmungsland ge-
eignete Schlauchleitungen, die den Anforde-
rungen des Landes entsprechen, verwendet
werden.
– Stellen Sie sicher, dass das Innere des Fahr-
zeugs ausreichend belüftet ist. Bei Inbetrieb-
nahme des Geräts kann kurzzeitig eine leichte
Rauch- und Geruchsentwicklung aufgrund von
Staub oder Schmutz auftreten. Insbesondere,
wenn es längere Zeit nicht benutzt wurde.
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