Die Seilrichtung ist richtig wenn:
Umlenkrollen zur Trommel im richtigen Mindestabstand ange-
ordnet sind. Größter Seilab lenkungswinkel bei nicht dre-
hungsfreien Seilen < 4°, bei drehungsarmen Seilen < 1,5°.
β = Seilablenkungswinkel an der Rolle
β-α oder β+α = Seilablenkungswinkel an der Trommel
α = Winkel der Trommelrillen
standard
160
C1-
α
1,22°
Bei gerillten Trommeln ist der Winkel α in die Berechnung
einzubeziehen!
Maß (Mitte Trommel zu Mitte Rolle) wobei die Rolle mittig zu
Trommel angeordnet ist bei Standardseilwinden.
mindestabstand [m]
nicht drehungsfreies
seil
Faustregel
10,5 x Trommelbreite
Eine genaue Berechnung unter Berücksichtigung von
sicherheitswindungen und Hublänge.
5.3.4 seilendverbindungen
Nur Seilendverbindungen verwenden:
– die mind. 80 % der Mindestbruchlast des Seils erhalten.
– die Anforderung nach EN 13411 erfüllen.
– bei denen der Zustand durch Besichtigung prüfbar ist.
– die nicht aus Drahtseilklemmen hergestellt sind.
Drahtseilklemmen dürfen für Seilendverbindungen nicht ver-
wendet werden.
nach DIN 56950-1 sind z.B. zulässig:
– asymmetrische Keil-Endklemmen nach EN 13411-6.
– Symmetrische Keil-Endklemmen nach EN 13411-7.
– Spleiße nach EN 13411-2
– Pressklemmen und Verpressungen nach EN 13411-3.
– Walzterminals mit Nachweis der Tragfähigkeit.
Lösbare Seilendverbindungen müssen gegen Selbstlösen
gesichert werden, z.B. mit einer Drahtseilklemme nach DIN EN
13411-5 am losen Ende.
Werden Seilschlösser, Seilendklemmen oder Spannschlösser
an der Seilendverbindung zum ungeführten Lastaufnahme-
mittel verwendet, muss die jeweilige Verbindung kardanisch
ausgeführt werden.
5.4 lastaufnahmeeinrichtung
Bei der Auswahl DGUV-I 215-313 einhalten.
Das unbeabsichtigte Lösen der Last muss verhindert sein.
Betriebskoeffizient bei der Auswahl beachten, Sicherheit 10
einhalten.
094323_n_de_gb_fr_eseilwi_v
300
490
1000
1,15°
1,18°
1,17°
drehungsarmes seil
100 x Trommelbreite
haacon hebetechnik gmbh – Telefon +49 (0) 9375 - 84-0 – Fax +49 (0) 9375 - 84-66
6. inBEtRiEBnAHmE
Sicherheitshinweise in Kapitel 3 beachten.
z Vor Inbetriebnahme Seilwinde durch einen Sachver-
ständigen prüfen.
z Prüfung nach den Angaben der Betriebsanleitung
(Kapitel 8) durchführen und in einem Prüfbuch doku-
mentieren.
6.1 netzanschluss
Sicherheitshinweise in Kapitel 3.6 beachten.
Der Anschluss der steuerung an das stromnetz
mittels netzstecker ist nach Din En 60204-32
nicht zulässig.
– Der Anschluss der Steuerung an Fehlerstromschutzeinrich-
tungen (RCD) des Typs A ist nicht zulässig.
– Ist der Anschluss über RCD einsatzbedingt notwendig, wird
die Nachrüstung bzw. Erweiterung der Steuerung um einen
Trenntransformator empfohlen.
– Anschluss der Stromversorgung an den bezeichneten Stellen
L1/L2/L3/N/PE im Klemm- bzw. Schaltkasten. –> Anschluss-
bzw. Stromlaufplan. Dazu :
z Kabel über Kabelverschraubung einführen, Schutzleiter
korrekt anschließen.
z Litzen mit Aderendhülsen versehen.
z Zuleitung mit 1- bzw. 3-poligen Leitungsschutzschalter der
Charakteristik B oder C absichern. Um ein Verschweißen der
Leistungsschütze im Kurzschlussfall zu verhindern, darf der
Nennstrom des Leitungsschutzschalters den Wert von 10 A
nicht überschreiten.
– Leitungsschutzschalter, Zuleitung mit Hauptschalter, Not-
Aus mit Schloss verwenden. Der Hauptschalter muss für
Wartungspersonal frei zugänglich sein.
– Versorgungsnetz nach Normen DIN IEC 60038 und DIN EN
50160. Spannungsdifferenz an den Einspeiseklemmen der
Seilwinde max. ± 5 %. Angaben zur Netzeinspeisung im
Schaltplan beachten.
z Versorgung der Bremsspule gleichstromseitig unter-
brechen (= schnelleres Ansprechen der Bremse). Dabei
Doppelbremse zeitlich versetzt einfallen lassen. Bei Betrieb
mit Frequenzumrichter Versorgungspannung der Bremsen
beachten!
Bei werkseitiger Steuerung ist dies bereits eingerichtet.
Vorgehensweise –>Benutzerhandbuch des Motorherstellers
–> Kapitel elektrischer Anschluss.
Zuordnung Motor zu Winde –>Ersatzteillisten. Motordreh-
richtung –> Kapitel 3.2.
6.2 not Aus
An jeder Bedienstelle muss eine leicht erreichbare NOT - AUS
Einrichtung vorhanden sein. Wenn notwenig weitere NOT - AUS
Einrichtungen vorsehen.
6.3 mindestanforderungen
Elektroseilwinden für Bühnen und Studios mit deren Steuerung
müssen den Anforderungen der geltenden internationalen und
nationalen Normen und Richtlinien entsprechen in Deutschland
DIN 56950-1 und DIN EN 60204-32.
u.a. sind folgende Ausstattungsmerkmale vorgeschrieben:
– zwei unabhängig wirkenden Bremseinrichtungen.
– Hub- und Senkbegrenzer (Endabschaltung) sowie zusätz-
liche Notendabschalter für beide Endlagen.
– Überlastsicherung.
– Steuereinrichtungen zum Einleiten und Anhalten der Be-
wegung mit selbsttätiger Rückstellung sowie NOT AUS.
– Steuereinrichtungen für Heben (Seil aufspulen) und Senken
(Seil abspulen) vorhanden und gegenseitig verriegelt.
– Schlaffseilbildung erzeugt keine gefahrbringenden Zu-
stände.
– die Tragfähigkeit ist für den Bediener deutlich erkennbar.
– Einrichtungen zur Prüfung von Sicherheitsfunktionen.
DE
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