2.4 Bestimmungsgemäße Verwendung
Für sicheren Betrieb nur bestimmungsgemäß verwenden.
Für Personen- und Sachschäden, die aus nicht bestim-
mungsgemäßer Verwendung entstehen, ist der Betreiber
verantwortlich. Durch eigenmächtige Veränderungen
erlischt Haftung und Gewährleistung des Herstellers.
– geeignet zum Heben und Senken, Halten und Fahren von frei
beweglichen Lasten in Veranstaltungs- und Produktionsstät-
ten zur szenischen Darstellung.
– bei geführten Lasten ist ein Schlaffseilschalter einzusetzen.
– Nur durch beauftragtes, qualifiziertes Personal aufstellen,
bedienen, warten und prüfen.
– Einsatz nur im Temperaturbereich +5/+40°C bei einer relati-
ven Luftfeuchtigkeit <50%
Nicht erlaubt ist:
– Überschreiten der zulässigen Belastung (siehe Typen-, Trag-
lastschild und technische Daten).
– Befördern von Personen zu kommerziellen/ gewerblichen
Zwecken.
– Losreißen festsitzender oder verklemmter Lasten, Schleifen
von Lasten und Schrägzug.
– Last ins Seil fallen lassen oder Schwingen der Last am Seil.
– Befördern feuerflüssiger Massen.
– Arbeiten mit defekter Winde, Seil oder Lastaufnahmemittel.
– Dauerbetrieb (siehe technische Daten, Triebwerksgruppe).
– übermäßiger Tippbetrieb.
– Einsatz bei ständiger Vibration oder aggressiver Umgebung.
Verwendungsbereich:
– Die Elektroseilwinde entspricht den Anforderungen der
DIN 56950 -1„Veranstaltungstechnik - Maschinentechnische
Einrichtungen - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen
und Prüfung" sowie der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V
17 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische
Darstellung ". Bei Lieferumfang als unvollständige Maschine
obliegt es dem Hersteller der Gesamtanlage die fehlenden
Komponenten normkonform zu ergänzen.
Die Elektroseilwinde ist geeignet zum Einsatz für Flugwerke,
hierbei sind die nationalen Festlegungen (in Deutschland die
DGUV-I 215-320 ) zu beachten. U.a. gilt:
– Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemittel
(DGUV-R 101-005)
– Benutzung von persönlichen Schutzeinrichtungen gegen
Absturz (DGUV-R 112-198)
– Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Ret-
ten aus Höhen und Tiefen (DGUV-R 112-199)
– Eine Notabsenkvorrichtung ist vorzusehen.
– Prüfung vor Inbetriebnahme durch Sachverständigen
– Sicht- und Belastungsprüfung vor jedem Einsatz durch
Sachkundigen
– Die Belastungsprüfung wird mit 1,25 facher Tragfähigkeit un-
ter statischen und dynamischen Bedingungen durchgeführt.
Bei Belastungsproben mit Personen eine Absturzhöhe von
0,5m nicht überschreiten.
– Prüfungen sind zu dokumentieren.
Nicht zugelassen für
– Bauaufzüge (DGUV-R 100-500-2.30).
– Verwendung in explosionsgefährdeter Umgebung (ATEX).
– Gruppenfahrten (nur Steuerung)
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haacon hebetechnik gmbh – Telefon +49 (0) 9375 - 84-0 – Fax +49 (0) 9375 - 84-66
3. siCHERHEitsHinWEisE
3.1 Allgemeine sicherheitshinweise
Die national gültigen Vorschriften und Unfallverhütungsbestim-
mungen sind zu beachten, in Deutschland u.a.:
– DGUV-V 17 „UVV Bühnen und Studios"
– DGUV-I 215-313 „Lasten über Personen"
Es können bei Verwendung der Elektroseilwinde Gefahren für
den Benutzer oder Dritte entstehen, bei:
– nicht eingewiesenem (geschultem) Personal.
– nicht bestimmungsgemäßem Einsatz.
– unsachgemäßer Wartung / Instandhaltung.
Auch bei Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen verbleiben
gewisse Restrisiken. Wer mit dem Gerät oder in dessen Umfeld
arbeitet, muss diese Gefahren kennen und Anweisungen
befolgen, die verhindern, dass Restrisiken zu Unfällen oder
Schäden führen.
Die Restrisiken sind mit Symbolen gekennzeichnet (Erklärung
in Kapitel 2.1).
Sicherheitseinrichtungen
Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf einwandfreie Funktion
prüfen (–> auch Kapitel 8 und 9): Darstellung beispielhaft:
1
2 unabhängige Mo-
torbremsen
2
Endabschaltung und
Einstellen vor Erstinbetriebnahme
Notendabschaltung
3
Andruckrolle
4
Schlaffseilschalter
Einstellen vor Erstinbetriebnahme
5
Überlastsicherung
Einstellen vor Erstinbetriebnahme
6
Motorabschaltung
Einstellen vor Erstinbetriebnahme;
bei Notabsenkbetrieb
Überprüfung vor Benutzung nach Prüf-
plan
7
Schalter „Not-Aus"
Nr. 4, 6 je nach Einsatzfall
7
DE
3