6.4 Anbauteile
Bei werkseitiger Steuerung sind alle Schalter zusammenge-
führt, verdrahtet und geprüft. Vor Ort sind die Feineinstellungen
gemäß den Einsatzbedingungen durchzuführen (Kapitel 10).
Sonst obliegt es dem Hersteller der Gesamtanlage, die Anbau-
teile richtig zu verschalten.
7. BEtRiEB
Es gelten die Sicherheitshinweise in Kapitel 3.
– Sicherheits- und gefahrenbewusst arbeiten
– Beim Wechsel der Drehrichtung Motor erst zum Stillstand
DE
kommen lassen
– Einschaltdauer einhalten (Typschild, technische Daten in
Kapitel 4.3).
Beispielsweise bedeutet 40 % ED (nach VDE 0530), dass
in einem Zeitraum von 10 Minuten der Motor 4 Minuten
arbeiten kann. Dabei ist es gleichgültig wie hoch die Last
ist und ob die 4 Minuten zusammenhängend oder in In-
tervallen gefahren werden. S2-10 Min. bedeutet, dass der
Motor 10 Minuten ununterbrochen laufen kann, anschlie-
ßend jedoch auf Umgebungstemperatur abkühlen muss.
– Die Last muss sicher im Lastaufnahmemittel und beides
sicher im Lasthaken eingehangen sein und im Hakengrund
liegen. Die Hakenmaulsicherung muss geschlossen sein.
– Lastbewegung stets mit niedrigster Geschwindigkeit einlei-
ten und beenden. Seil erst spannen, es darf bei Beginn der
Lastbewegung nicht schlaff sein.
– Last während der Bewegung im gesamten Bewegungsbe-
reich ständig beobachten.
– Auf Seilschäden achten. Mängel sofort dem Verantwortli-
chen melden. Erst Mängel beseitigen, dann weiterarbeiten.
– Vorgegebene Prüfungen durchführen und Wartungsintervalle
einhalten.
– Bei Gefahrensituation NOT AUS betätigen.
– Bei Ansprechen des Überlastschutzes Last verringern.
Bei Ausführung mit haacon - Steuerung sind „Senk"-Bewe-
gungen (Seil abspulen) weiterhin möglich. Kurzes Senken
quittiert die Überlastabschaltung. Nach Beseitigen der Über-
last ist „Heben" wieder möglich.
– Bei Verlassen des Steuerplatzes Gefahrenbereich unter der
Last sichern. Bei Ende der Bedienung gegen unbefugte
Benutzung sichern. (Schlüsselschalter)
Bedienelemente:
Heben / Seil aufspulen
Heben / Seil aufspulen
(langsam / schnell)
Drücken leitet die Bewegung ein, Loslassen stoppt.
Funktion und Bedienung der Anbauteile siehe Kapitel 9
8. pRüFunG, WARtunG, instAnDHAltunG
Sicherheitshinweise Punkt 3 beachten.
Elektroseilwinden für Bühnen und Studios einschließlich ihrer
Tragkonstruktion sind durch einen Sachverständigen zu prüfen:
– vor Erstinbetriebnahme.
– nach wesentlichen Änderungen vor Wiederinbetriebnahme
– mindestens alle 4 Jahre.
– falls außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die
schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit der Winde
haben können (außerordentliche Prüfung z.B. nach längerer
Nichtbenutzung, Unfällen, Naturereignissen).
Elektroseilwinden für Bühnen und Studios einschließlich ihrer
Tragkonstruktion sind durch einen Sachkundigen zu prüfen:
– mindestens alle 12 Monate
– nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der
Winde beeinflussen können.
Elektroseilwinden für Bühnen und Studios einschließlich ihrer
Tragkonstruktion sind durch eine unterwiesene Person zu
prüfen:
– täglich vor jedem Arbeitsbeginn.
094323_n_de_gb_fr_eseilwi_v
Senken / Seil abspulen
Senken / Seil abspulen
(langsam / schnell)
haacon hebetechnik gmbh – Telefon +49 (0) 9375 - 84-0 – Fax +49 (0) 9375 - 84-66
Sachkundig ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen
Ausbildung und Erfahrung ausreichend Kenntnisse auf dem
Gebiet der Elektroseilwinden für Bühnen und Studios hat und
mit den einschlägigen nationalen Arbeitsschutz-, Unfallverhü-
tungsvorschriften und allgemeinen Regeln der Technik (Ge-
setze, Normen, technische Regeln und Bestimmungen) soweit
vertraut ist, dass sie den arbeitssicheren Zustand des Gerätes
beurteilen kann.
Sachverständige sind besonders ausgebildete, amtlich aner-
kannte Sachkundige. Sie haben durch ihre Ausbildung und Er-
fahrung besondere Kenntnisse auf einem Gebiet und sind mit
den Unfallverhütungsvorschriften, Normen etc. vertraut. Sie
prüfen Einrichtungen und geben Gutachten ab. Sachverstän-
dige sind z. B. Angehörige der Technischen Überwachungs-
Vereine (BfGA).
Die prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen.
z Prüfergebnisse und getroffene Maßnahmen sind in
einem Prüfbuch zu dokumentieren.
– Alle Überwachungs-, Wartungs- und Instandhal-
tungsarbeiten dienen dem sicheren Betrieb und sind
daher sorgfältig und gewissenhaft durchzuführen.
– Soweit möglich Prüfungen lastfrei durchführen.
8.1 inspektionsintervalle
Die angegebenen Überwachungs- und Wartungsintervalle
gelten innerhalb der zugrundegelegten Triebwerksgruppe für
normalen Gebrauch und Einschichtbetrieb. Bei erschwerten
Einsatzbedingungen (z.B. häufiger Betrieb unter Volllast) oder
besonderen Umgebungsbedingungen (z.B. Hitze, Staub) ver-
kürzen sich die Intervalle. Die Lebensdauer der Winde ist be-
grenzt verschlissene Teile müssen rechtzeitig erneuert werden.
8.2 prüfung bei inbetriebnahme und nach wesentlichen
Änderungen vor Wiederinbetriebnahme
Die Prüfung ist eine Abnahmeprüfung nach DGUV-G 315-390
und von einem ermächtigten Sachverständigen durchzuführen.
u.a. Prüfung auf:
z ordnungsgemäße Errichtung.
z betriebsicheren Zustand und Funktionsfähigkeit der Schutz-
einrichtungen.
z Tragfähigkeit mit 1,25 facher Nutzlast.
Die Prüfung nach wesentlichen Änderungen richtet sich nach
Art und Umfang der wesentlichen Änderung und ist in Anleh-
nung an die Prüfung vor Erstinbetriebnahme durchzuführen.
8.3 Wiederkehrende prüfung
Die Prüfungen sind im wesentlichen Sicht- und Funktionsprü-
fungen, wobei der Zustand von Bauteilen hinsichtlich Beschä-
digung, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen
beurteilt, sowie die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicher-
heitseinrichtungen festgestellt werden soll. Die
Funktions- und Bremsprüfungen sind mit einer Last durchzu-
führen, die in der Nähe der zulässigen Tragfähigkeit liegt. Die
Überlastsicherung soll bei 100-110% der Nennlast den Antrieb
richtungsabhängig stillsetzen.
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