Sicherheitshinweise
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Warnung!
Personen- und Sachschäden durch verminderter Feuerschutzfunktion: Feuerschutztüren verhindern
den Durchtritt von Feuer. Feuerschutztüren werden als Ganzes geprüft:
· Bauaufsichtliche Vorschriften müssen eingehalten werden.
· Prüfen Sie, ob die Zertifizierung der Tür zum Schloss passt.
· Austausch gegen ein anderes Modell oder Nachrüstung des Schlosses muss mit dem Türhersteller abge-
sprochen werden. Vorgaben durch den Türhersteller müssen ebenfalls eingehalten werden.
· Das Schloss muss in passender Größe montiert werden.
Gefahr durch Beschädigung: Ein beschädigtes Gerät ist ein Sicherheitsrisiko und darf nicht in Betrieb
genommen werden. Prüfen Sie die Verpackung und das Gerät auf Beschädigungen.
A
Achtung!
Sachschaden durch Arbeiten am Türblatt: Bei Arbeiten am Türblatt, zum Beispiel Bohren oder Fräsen,
muss das Schloss ausgebaut sein.
Funktionseinschränkung bei falscher Falzluft: Die Falzluft muss passend eingestellt sein
(„Technische Daten", Seite 24, Abb. 5).
Sachschaden durch ungeeignetes Schließblech: Das Schließblech muss so ausgewählt
(„Schließbleche", Seite 25) und montiert sein, dass es immer die Anlauf- und Gleitfläche für die Schloss-
falle ist.
Sachschaden durch falsche Handhabung beim Transport: Das Türblatt darf nicht an den Türdrückern
gehoben oder getragen werden.
Sachschaden durch Öffnen: Das Schloss darf nicht geöffnet werden, da es dabei beschädigt wird, die
Gewährleistung erlischt („Gewährleistung" auf Seite 28).
Sachschaden durch Überlackieren. Schloss und Schließblech dürfen nicht mit Farbe und anderen Subs-
tanzen überstrichen werden.
Sachschaden durch Wasser und Feuchtigkeit: Das Schloss muss vor eindringendem Wasser geschützt
werden. Wasser kann die Funktion beeinträchtigen und das Schloss zerstören.
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Hinweise