Sicherheitshinweise
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Warnung!
Lebensgefahr, Verletzungsgefahr und Sachschäden durch verminderte Feuerschutzfunktion: Feuer-
schutztüren (auch Rauchschutztüren) verhindern den Durchtritt von Feuer (Rauch). Diese Türen werden
als Ganzes geprüft:
· Bauaufsichtliche Vorschriften müssen eingehalten werden,
· die Zertifizierung der Schutztür muss zum Schloss passen,
· ein Austausch gegen ein anderes Modell oder Nachrüstung des Schlosses muss mit dem Türhersteller
abgesprochen werden,
· Vorgaben durch den Türhersteller müssen eingehalten werden,
· das Schloss muss in passender Größe montiert werden.
Lebensgefahr und Verletzungsgefahr durch Beschädigung: Ein beschädigtes Schloss ist ein Sicherheitsri-
siko, es darf nicht montiert und benutzt werden. Das Schloss und die Verpackung dürfen nicht beschädigt
sein.
A
Achtung!
Sachschaden durch Arbeiten am Türblatt: Bei allen Arbeiten am Türblatt, zum Beispiel Bohren oder
Fräsen, muss das Schloss ausgebaut sein.
Funktionseinschränkung bei falscher Funktionsluft: Die Funktionsluft („Begriffserklärung", Seite 12)
muss passend eingestellt sein („Technische Daten", Seite 26)
Sachschaden durch ungeeignetes Schließblech: Das Schließblech muss so ausgewählt und montiert
sein, dass es immer die Anlauf- und Gleitfläche für die Schlossfalle bietet.
Sachschaden durch falsche Handhabung beim Transport: Das Türblatt darf nicht an den Türdrückern
gehoben oder getragen werden.
Sachschaden durch Öffnen: Das Schloss darf nicht geöffnet werden, da es dabei beschädigt wird, die
Gewährleistung erlischt („Gewährleistung", Seite 29).
Sachschaden durch Überlackieren. Schloss und Schließblech dürfen nicht mit Farbe und anderen Subs-
tanzen überstreichen.
Vor Wasser und Feuchtigkeit schützen: Das Sicherheitsschloss 309N muss vor eindringendem Wasser
geschützt werden. Wasser beeinträchtigt die Funktion des Sicherheitsschloss 309N.
DE
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Hinweise