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Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Mehrfachverriegelungsschloss 319 ist zum Einbau in ein- oder zweiflügeligen Rohrrahmen- oder
Vollblatttüren (Dornmaß ab 55 mm) aus Metall, Kunststoff oder Holz geeignet. Es darf nur dann in
zweiflügelige Türen eingebaut werden, wenn sich der Standflügel sicher und spielfrei feststellen lässt und
der Gangflügel gegen eine Anschlagkante läuft.
Es dient zum Herstellen einer Türverriegelung in Sicherheitsbereichen und ist zur Verwendung in Flucht-
türen nach DIN EN 179 und Paniktüren nach DIN EN 1125 zugelassen.
Das Mehrfachverriegelungsschloss 319 ist nur für einflügelige Paniktüren zugelassen
in Feuerschutztüren zugelassen.
Das Mehrfachverriegelungsschloss 319 darf nur in fehlerfrei funktionierende Türanlagen eingebaut werden.
Alle geltende Bestimmungen für die vollständige Türanlage müssen eingehalten werden.
Wir empfehlen die Verwendung der von uns angebotenen Schließbleche.
Das Gerät ist für den Einbau entsprechend Montageanleitung und Nutzung entsprechend Funktionsbe-
schreibung geeignet.
Das Mehrfachverriegelungsschloss 319 ist geeignet zum Einbau in Türen mit hoher Nutzungshäufigkeit,
begleitet von nur wenig Anreiz zur Sorgfalt, wo die Möglichkeit eines Unfalls oder eines Missbrauchs
gegeben ist (zum Beispiel bei Bürotüren).
Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
1 Hinweis im CPD-0432-0017:
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des deutschen Bauordnungsrechts kann ein Verschluss des Types B nach DIN
EN 1125 auch im Gangflügel einer zweiflügeligen Tür verwendet werden, wenn:
a) der Standflügel gegen Fehlbedienung gesichert ist und
b) die Durchgangsbreite des Gangflügels als Fluchtwegbreite ausreicht.
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Es ist zur Verwendung
Hinweise