1.
Vor der Installation und Benutzung dieses Gerätes müssen
Sie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und einer
optimalen Effizienz der Ausrüstung unbedingt die
vorliegende Anleitung zur Kenntnis nehmen und die darin
enthaltenen Vorschriften einhalten. Ein Exemplar dieser
Anleitung muß allen Benutzern zur Verfügung gestellt
werden. Auf Anfrage sind zusätzliche Exemplare erhältlich.
2.
Benutzen Sie das Gerät nicht, wenn eines der am Ende
dieser Anleitung aufgeführten am Gerät befestigen
Schilder oder deren Beschriftung fehlt oder nicht lesbar
ist. Auf Anfrage sind identische Schilder erhältlich,
die vor dem weiteren Betrieb des Gerätes angebracht
werden müssen.
3.
Stellen Sie sicher, daß alle Personen, die Sie mit der
Benutzung des Gerätes beauftragen, mit dessen
Handhabung vertraut und in der Lage sind, die für den
geplanten Einsatz geltenden Sicherheitsvorschriften
einzuhalten. Die vorliegende Anleitung muß ihnen
zur Verfügung gestellt werden.
4.
Die Handhabung des Gerätes muß in Übereinstimmung
mit den für die Installation, Benutzung, Wartung und
Prüfung von Materialhebezeugen geltenden Vorschriften
und Sicherheitsnormen erfolgen.
5.
Bei gewerblicher Nutzung muß das Gerät einer Person
anvertraut werden, die die geltendenVorschriften kennt und
über die notwendige Autorität verfügt, um deren
Einhaltung sicherzustellen, wenn sie das Gerät nicht
selbst benutzt.
6.
Jeder, der das Gerät zum ersten Mal benutzt, muß vor
dem Anlegen der Last risikofrei bei einer geringen
Hubhöhe sicherstellen, daß er die sichere und effiziente
Handhabung völlig verstanden hat.
7.
Die Anbringung und Inbetriebnahme des Gerätes muß
unter Bedingungen erfolgen, die die Sicherheit des
Installateurs gemäß den für seine Kategorie geltenden
Vorschriften garantieren.
8.
Vor jeder Benutzung des Gerätes müssen Sie sicherstellen,
daß das Gerät sowie die damit verwendeten Zubehörteile
sichtbar in einwandfreiem Zustand sind.
9.
Die GREIFZUG GmbH lehnt jede Haftung für die
Benutzung des Gerätes in einer nicht in dieser Anleitung
beschriebenen Montagekonfiguration ab.
10. Das Gerät muß senkrecht an einem Befestigungspunkt und
an einer Struktur aufgehängt werden, deren Tragfähigkeit
den in dieser Anleitung gemachten Angaben entspricht.
Beim Einsatz mehrerer Geräte hängt die notwendige
Tragfähigkeit der Struktur von der Anzahl der Geräte und
deren Tragfähigkeit ab.
11. Jede Änderung des Gerätes außerhalb der Kontrolle
von GREIFZUG und jedes Entfernen eines Bauteils
befreien die GREIFZUG GmbH von ihrer Haftung.
12. Die GREIFZUG GmbH garantiert die Funktionsfähigkeit des
Gerätes nur, wenn es mit einem Original-GREIFZUG-Seil
gemäß den Angaben dieser Anleitung ausgestattet ist.
13. Jede nicht in dieser Anleitung beschriebene Demontage
des Gerätes bzw. jede Reparatur außerhalb der Kontrolle
von GREIFZUG befreit die GREIFZUG GmbH von ihrer
Haftung, insbesondere beim Ersatz von Originalteilen
durch Teile anderer Herkunft.
ALLGEMEINE WARNHINWEISE
14. Jede Änderung oder Reparatur des Seils außerhalb der
Kontrolle von GREIFZUG befreit die GREIFZUG GmbH
von ihrer Haftung für die Folgen dieser Maßnahme.
15. Das Gerät darf nie für andere als die in dieser Anleitung
beschriebenen Arbeiten verwendet werden. Es darf nie für
Lasten benutzt werden, die die auf dem Gerät angegebene
Tragfähigkeit übersteigen. Es darf nicht in explosions-
gefährdeter Umgebung eingesetzt werden.
16. Es ist verboten, das Gerät zum Heben oderTransportieren
von Personen zu verwenden.
17. Wenn eine Last von mehreren Geräten gehoben werden
muß, muß die Installation der Geräte nach einer zuvor
von einem Sachkundigen durchgeführten technischen
Studie durchgeführt werden, insbesondere um eine
gleichmäßige Lastverteilung unter optimalen Bedingungen
zu gewährleisten. Die GREIFZUG GmbH lehnt bei
Benutzung des GREIFZUG-Gerätes in Verbindung mit
Hebezeugen anderer Herkunft jede Haftung ab.
18. Während der Hubarbeiten muss der Benutzer beim Heben
und Senken ständig die Last im Auge behalten.
19. Der Aufenthalt bzw. die Bewegung unter der Last sind
verboten. Der Bereich unter der Last muß gekennzeichnet
und abgesperrt werden.
20. Die ständige Prüfung des einwandfreien Gerätezustands
und die ordnungsgemäße Wartung sind zur Gewähr-
leistung der Betriebssicherheit unbedingt erforderlich.
Das Gerät muß regelmäßig von einem von der
GREIFZUG GmbH zugelassenen Sachkundigen gemäß
dieser Anleitung geprüft werden.
21. Der einwandfreie Zustand des Seils ist eine Grund-
voraussetzung für die Arbeits- und Funktionssicherheit des
Gerätes. Die Prüfung des einwandfreien Seilzustands muß
bei jeder Inbetriebnahme gemäß dem Kapitel „Seil"
erfolgen. Jedes Seil, das Anzeichen von Beschädigung
aufweist, muß endgültig ausgemustert werden.
22. Wenn das Gerät nicht benutzt wird, muß es von unbefugten
Personen ferngehalten werden.
23. Der Benutzer muß während des Betriebs sicherstellen,
daß das Seil ständig von der Last gespannt wird
und insbesondere, daß die Last beim Senken nicht
vorübergehend von einem Hindernis blockiert wird, wobei
die Gefahr besteht, daß das Seil beim Lösen der Last
vom Hindernis bricht.
24. Bei einer endgültigen Außerbetriebnahme muß das Gerät
so ausgemustert werden, daß seine Benutzung unmöglich
ist. Die Umweltschutzvorschriften beachten.
WICHTIG: Bei gewerblicher Nutzung, insbesondere wenn
Sie das Gerät einer angestellten oder gleichgestellten Person
anvertrauen müssen, müssen Sie die geltenden Arbeits-
schutzbestimmungen hinsichtlich Montage, Wartung und
Benutzung der Ausrüstung einhalten. Dies gilt vor allem in
Bezug auf die vorgeschriebenen Prüfungen: Prüfung bei der
ersten Inbetriebnahme durch den Benutzer, regelmäßige
Prüfungen und Prüfungen nach Demontage oder Reparatur.
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