6.1 Persönliche Schutzausrüstung
Bei Arbeiten an und mit dem Spannzangenfutter CAPTIS-M ist das Tragen
von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich. Das Bereitstellen der
Schutzausrüstung obliegt dem Betreiber.
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Die Schutzausrüstung muss während der Arbeit stets in einwandfreiem
Zustand sein. Schadhafte Schutzausrüstungen sind sofort zu ersetzen.
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Im Arbeitsbereich angebrachte Hinweise zur persönlichen Schutzaus-
rüstung befolgen.
Augenschutz tragen
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Fußschutz tragen
Rüstarbeiten
Handschutz tragen
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