Geprüfte Qualität; Schließfunktion Der Feuerraumtür - Spartherm Premium V-1V-87h Instructions De Montage

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  • FRANÇAIS, page 58
1. GEPRÜFTE QUALITÄT
UNSERE KAMINEINSÄTZE SIND MIT CE-ZEICHEN GEMÄSS TYPENPRÜ-
FUNG NACH DIN EN 13229 GEPRÜFT. LEISTUNGSERKLÄRUNG EINSEH-
BAR UND ERHÄLTLICH UNTER WWW.SPARTHERM.COM
Eine Manipulation des Schließmechanismus bei Ausführung mit selbst-
schließender Tür ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht statthaft
und führt zum Erlöschen der Garantie. Die Garantie erlischt ebenso, wenn
der Kamineinsatz in anderen Bereichen vom Kunden technisch verändert
wird. Die gewünschte Bauart sollte von Ihrem Fachhandelspartner vor der
Bestellung mit Ihnen geklärt worden sein.
Diese Betriebsanleitung folgt den Bestimmungen der DIN 18896 „Feuer-
stätten für feste Brennstoffe". Nationale und regionale Bestimmungen,
Aufbaumethoden oder Materialien können von dieser beispielhaften Version
abweichen, sind aber einzuhalten. Unsere Kamineinsätze sind Zeitbrand-
Feuerstätten, d.h. länger andauernder Betrieb wird durch wiederholtes
Nachlegen erreicht. Ein Dauerbrand, ohne zwischenzeitliches Nachlegen,
ist für unsere Kamineinsätze nicht geeignet.
Selbstverständlich unterliegen unsere Kamineinsätze den firmeneigenen
Qualitäts kriterien von der Wareneingangskontrolle bis zur Abnahme vor dem
Versand.
1.1 SCHLIESSFUNKTION DER FEUERRAUMTÜR
Die Eignung der Feuerstätte für die Mehrfachbelegung (zwei oder meh-
rere Feuerstätten am gleichen Schornsteinzug) hängt davon ab, ob die Tür
selbstschließend ist:
Selbstschließende Türfunktion: Feuerstätte ist für die Mehrfachbelegung
geeignet.
Keine selbstschließende Türfunktion: Mehrfachbelegung unzulässig, d.h.
die Feuerstätte muss an einem eigenen Schornsteinzug angeschlossen
sein.
Hinweis: Bei einer Mehrfachbelegung des Schornsteins muss dieser ent-
sprechend erbaut und ausgelegt sein.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob es sich bei der Feuerstätte um
einen „offenen Kamin" handelt. Ein „offener Kamin" unterliegt in Deutsch-
land nicht den Emissionsanforderungen der 1. BImSchV, darf aber nur
„gelegentlich" betrieben werden. Der Hersteller legt die Betriebsweise der
Feuerstätte fest und bestimmt damit, ob das Gerät bestimmungsgemäß
offen betrieben werden kann und somit als „offener Kamin" zu gelten hat:
offener Betrieb gemäß Hersteller zulässig: offener Kamin mit nur gelegent-
lichem Betrieb offener Betrieb gem. Hersteller unzulässig: geschlossener
Kamin, keine Nutzungsbeschränkung.
Hinweis: Die alten Begriffe der „Bauart A1" oder „Bauart A", die aus der
nicht mehr gültigen Norm DIN 18895 hervorgingen, führten oft zur Vermi-
schung der oben genannten Merkmale und sind heute nicht mehr gültig.
Generell sind Spartherm Kamineinsätze bestimmungsgemäß geschlossen
zu betreiben, d.h. mit Ausnahme der Beschickung oder Reinigung sind die
Kamineinsatztüren zu schließen.
Bei Betrieb an einem einfach belegten Schornstein (eine Feuer-
stätte je Schornsteinanlage) ist es dem Betreiber freigestellt, ob
der Kamineinsatz eine selbstschließende oder nicht selbstschlie-
ßende Feuerraumtür hat. Das bestimmungsgemäße Verschließen
der Feuer raumtür bei Betrieb der Feuerstätte liegt immer in der
Verantwortung des Betreibers und muss beachtet werden.
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