Grundsätzliche Anforderungen Für Die Errichtung Eines Offenen Kamins; Aufstellräume Und Verbrennungsluftversorgung; Grundsätzliche Anforderungen An Aufstellräume Für Offene Kamine Und Unzulässige Räume; Der Betrieb Von Offenen Kaminen Wird Nicht Gefährdet, Wenn - Spartherm Mini R1V 51 Notice D'utilisation

Foyers vitrés
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2. GRUNDSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN FÜR
DIE ERRICHTUNG EINES OFFENEN KAMINS
Vor Installation der Brennzelle ist unbedingt die einwandfreie Funk-
tion der Luftsteuerung zu überprüfen und gegebenenfalls in Funkti-
on zu setzen. Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister sollte
vor dem Einbau bezüglich der Eignung des Schornsteins und der
Verbrennungsluftzufuhr befragt werden. Die DIN 18160 und die
DIN 18896 sind zu beachten und anzuwenden. Die zuständigen Nor-
men DIN EN 13229 sind anzuwenden. Jeder offene Kamin benötigt
einen eigenen Schornstein. Mehrfachbelegung ist nur bei geschlos-
sen zu betreibenden Anlagen erlaubt (Bauart A1).
Die Schornsteinberechnung erfolgt nach DIN 4705 T1, T2 bzw.
EN 13384-1 mit dem in dieser Anleitung vorgegebenen Wertetripel.
Der lieferbare Konvektionsmantel kann bei Kachelkaminen entfallen.
Die Einrichtung der Feuerungsanlage erfolgt nach den Fachregeln
des Kachelofen- und Lüftungsbauerhandwerks (TROL-Richtlinien für
den Bau von Kachelöfen, zu beziehen beim Zentralverband Sanitär,
Heizung, Klima, Rathausallee 5, 53729 St. Augustin).
3. AUFSTELLRÄUME UND
VERBRENNUNGSLUFTVERSORGUNG
3.1. GRUNDSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN AN AUFSTELLRÄUME
FÜR OFFENE KAMINE UND UNZULÄSSIGE RÄUME
Die offenen Kamine dürfen nur in Räumen und an Stellen aufge-
stellt werden, bei denen nach Lage, baulichen Umständen und
Nutzungsart keine Gefahren entstehen. Insbesondere muss, bei
raumluftabhängiger Ausführung, den Aufstellräumen genügend
Verbrennungsluft zuströmen. Die Grundfläche des Aufstellraumes
muss so gestaltet und groß sein, dass offene Kamine ordnungsge-
mäß betrieben werden können.
3.2. DER BETRIEB VON OFFENEN KAMINEN WIRD NICHT
GEFÄHRDET, WENN
... die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die Unterdruck im
Aufstellraum selbsttätig und zuverlässig verhindern oder
... die für die offenen Kamine erforderlichen Verbrennungsluftvolumen-
ströme und die Volumenluftströme der Entlüftungsanlagen insgesamt
keinen größeren Unterdruck in den Aufstellräumen der offenen Kamine
und den Räumen des Lüftungsverbundes als 0,04 mbar bedingen.
3.3. OFFENE KAMINE DÜRFEN NICHT AUFGESTELLT WERDEN:
... in Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit nicht mehr
als zwei Wohnungen
... in allgemein zugänglichen Fluren
... in Garagen
... in Räumen, in denen leicht entzündliche oder explosionsfähige
Stoffe oder Gemische in solcher Menge verarbeitet, gelagert oder
hergestellt werden, dass durch die Entzündung oder Explosion Ge-
fahren entstehen.
Offene Kamine dürfen nicht in Räumen oder Wohnungen errichtet
werden, die durch Lüftungsanlagen oder Warmluftheizungsanlagen
mit Hilfe von Ventilatoren entlüftet werden, es sei denn, die gefahr-
lose Funktion des offenen Kamins ist sichergestellt.
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