5.4.1. WÄRMEDÄMMSTOFFDICKEN
Die Angabe zur Wärmedämmstoffdicke Ihrer Brennzelle finden
Sie unter „TECHNISCHE DATEN" ab Seite 17.
Zur Herstellung der Dämmschichten sind Matten, Platten oder
Schalen aus silikatischen Dämmstoffen (Stein, Schlacke sowie Ke-
ramikfasern) der Baustoffklasse A1 nach DIN 4102 Teil 1 mit einer
oberen Anwendungsgrenztemperatur von mindestens 700 °C bei
Prüfung nach DIN 52271 und einer Nennrohdichte von 80 kg/m
verwenden. Diese müssen eine entsprechende Dämmstoffkennzif-
fer nach AGI-Q 132 haben.
Die Dämmstoffkennziffer darf an keiner Stelle die Ziffernfolge „99"
beinhalten! Sofern diese Dämmschicht nicht von Wänden, Verklei-
dungen oder angrenzenden Platten allseitig gehalten wird, sind
Befestigungen im maximalen Abstand von höchstens 33 cm zuei-
nander anzubringen. Andere Dämmstoffe, z.B. aus Blähbeton oder
mineralischen Baustoffen, müssen eine allgemeine bauaufsicht-
liche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik Berlin (DIBt)
aufweisen. Diese müssen gem. Herstellerangaben verbaut werden.
Die einzelnen Ersatzdämmstoffe weisen unterschiedliche Wärme-
leitzahlen auf, sodass sich unterschiedliche Dämmstoffdicken erge-
ben. Die erforderliche Dämmstoffdicke kann aus dem vom Dämm-
stoffhersteller zur Verfügung gestellten Diagramm ermittelt werden.
Einige Wärmedämmstoffe können gleichzeitig als Vormauerung
und als Wärmedämmung verwendet werden. Dadurch reduziert
sich die Einbautiefe erheblich. Wärmedämmungen aus Stein- und
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zu
Schlackefasern müssen abriebfest verkleidet werden, damit durch
den Umlaufvolumenstrom kein Abrieb in den Aufstellraum trans-
portiert wird. Andere Wärmedämmplatten sind ggf. werksseitig ab-
riebfest. Die Dämmstoffe dürfen nur fugenversetzt und fugendicht
angebracht werden. Bei mehrlagiger Aufbringung müssen die Stöße
überlappen.
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