14. Entsorgung
Entsorgen Sie das Systemgelenk und dessen Einzelteile sachgerecht. Das Produkt darf nicht
über den Hausmüll entsorgt werden (Abb. 15). Beachten Sie für die ordnungsgemäße Rück-
führung der Wertstoffe die gültigen nationalen gesetzlichen Bestimmungen und örtlichen
Vorschriften.
Für eine sachgerechte Entsorgung ist es notwendig, das Systemgelenk aus der
Orthese auszubauen.
15. Zeichenerklärung
Symbole auf der Verpackung
16. CE-Konformität
Wir erklären, dass unsere Medizinprodukte sowie unser Zubehör für Medizinprodukte allen Anforderungen
der Verordnung (EU) 2017/745 entsprechen. Die Produkte werden von FIOR & GENTZ mit dem CE-Kennzeichen
versehen.
17. Rechtliche Hinweise
Bei Kauf dieses Produktes gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedin-
gungen. Die Gewährleistung erlischt u. a., wenn dieses Produkt mehrfach verbaut wurde. Wir weisen darauf
hin, dass das Produkt nicht mit anderen Bauteilen oder Materialien kombiniert werden soll, als es durch das
Konfigurationsergebnis des FIOR & GENTZ Orthesen-Konfigurators vorgegeben wird. Sollte das Produkt mit
Produkten anderer Hersteller kombiniert werden, bedarf es einer schriftlichen Genehmigung des Verkäufers.
Die Angaben in dieser Gebrauchsanweisung beziehen sich auf den aktuellen Stand bei Drucklegung. Produkt-
angaben sind Richtwerte. Technische Änderungen vorbehalten.
Alle Urheberrechte, besonders die Rechte der Verbreitung, Vervielfältigung und Übersetzung, bleiben aus-
schließlich der FIOR & GENTZ Gesellschaft für Entwicklung und Vertrieb von orthopädietechnischen Systemen
mbH vorbehalten. Nachdrucke, Kopien sowie sonstige Vervielfältigungen elektronischer Art dürfen auch aus-
zugsweise nicht ohne schriftliche Genehmigung der FIOR & GENTZ Gesellschaft für Entwicklung und Vertrieb
von orthopädietechnischen Systemen mbH vorgenommen werden.
Druckversion: 2020-11
Medizinprodukt
Abb. 15
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