Fehlersuche
1. Sind die Batterien in der Fernbedienung in einwandfreiem
Zustand?
2. Ist der Stecker des Wohnwagens in die Sicherheitssteckdose
eingesteckt?
3. Ist die Wohnwagen-Batterie in einwandfreiem Zustand und
voll geladen? Bitte beachten Sie, dass Batterien bei kalten Um-
gebungstemperaturen einen starken Leistungsabfall haben können.
Führen Sie einen Reset (ca. 10 Sekunden) durch:
– Batterie kurzzeitig abklemmen,
– oder die Sicherheitssteckdose ab- und wieder anstecken.
Kann die Störung nicht beseitigt werden, wenden Sie sich bitte
an Ihren Händler oder an den Truma-Service (Seite 73).
Abstimmung der elektronischen
Steuerung mit der Funk-Fernbedienung
Fernbe dienung und Steuerung sind werkseitig aufeinander
abgestimmt.
Nach dem Austausch der Steuerung oder der Fernbedie-
nung müssen diese gemäß nachstehender Anleitung erneut
abgestimmt werden.
1. Überprüfen Sie die Montage gemäß der Montageanwei-
sung und überzeugen Sie sich, dass die Antriebsrollen nicht
anliegen. Prüfen Sie den ordnungsgemäßen Anschluss und
Zustand der Batterie und dass 12 V an der Steuerung anliegen.
Stellen Sie sicher, dass der Wohnwagenstecker in der Sicher-
heitssteckdose steckt.
j
k
2. Den Rückstellknopf (k) an der Steuerung drücken und halten
(rote LED – j – blinkt langsam), nach ca. 5 Sek. blinkt die LED
(j) schnell. Dann den Rückstellknopf loslassen und innerhalb
von 10 Sek. auf der Fernbedienung die Taste (c) – Wohnwagen
rückwärts – drücken und halten und gleichzeitig die
Fernbedienung mit dem Schiebeschalter (a) einschalten.
Fernbe dienung und Steuerung werden aufeinander abge-
stimmt. Nach erfolgreicher Abstimmung blinkt die rote LED
schnell.
6
Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Dane-
ben bestehen die gesetzlichen Ge währ leistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung
– infolge Verwendung von Nicht-Original-Truma-Teilen in den
– infolge Nichteinhaltung der Einbau- und Gebrauchs-
– infolge unsachgemäßer Behandlung
– infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die innerhalb
von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwischen
dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der Her-
steller wird solche Mängel durch Nacher füllung beseitigen, das
heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzliefe-
rung. Leistet der Her steller Garantie, beginnt die Garantiefrist
hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile nicht
von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weitergehen-
de Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des
Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des
Produkthaf tungsge setzes bleiben unbe rührt.
Die Kosten der Inanspruch nahme des Truma-Werks kun den-
dienstes zur Be seitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Mate-
rialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kun dendienst inner-
halb von Deutschland eingesetzt wird.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
a
bedingungen des Ge rätes (z.B. Demontage von Möbel- oder
Karosserie teilen) können nicht als Garantielei stung anerkannt
werden.
Auf die Rollen gewähren wir 24 Monate Garantie auf Herstel-
c
lungsfehler. Vor Gebrauch des Movers unbedingt scharfkantige
Steine aus den Reifen entfernen.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Bei Störun gen ist grundsätzlich die Truma-Servicezentrale zu
benachrichtigen: Truma Geräte technik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12, 85640 Putzbrunn. In anderen
Ländern stehen die jeweiligen Servicepartner (siehe Adressen-
verzeichnis) zur Verfügung. Beanstandungen sind näher zu be-
zeichnen. Ferner ist die ordnungsgemäß ausgefüllte Garantie-
Urkunde vorzulegen oder die Fabriknummer des Gerätes sowie
das Kaufdatum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
muss der Endverbraucher das Gerät auf eigene Gefahr zum
Hersteller bringen oder ihm übersenden.
Bei Einsendung ins Werk hat der Versand per Frachtgut zu
erfolgen. Im Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkos-
ten bzw. Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein
Garantiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparatur-
kosten; in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu Lasten
des Kunden.
Geräten
anweisungen des Herstellers