5. SYMBOLERKLÄRUNG
entspricht den
EG-Richtlinien
Schutzisoliertes
Gehäuse
(Schutzklasse II).
Gebrauchsanleitung
lesen
6. BEDIENUNGSANLEITUNG
6.1 ÜBERSICHT
1. Schalter für Starthilfe
2. Schalter für Arbeitsleuchte
3. Kontrollleuchte für Starthilfe/Verpolung
4. Ladebuchse
5. Arbeitsleuchte
6. Kontrolltaster Ladezustand
7. Kontrollleuchte Ladezustand
8. 12 V Kfz-Steckdose
9. Polzange schwarz (-)
10. Manometer
11. EIN/AUS-Schalter für Kompressor
12. Luftschlauch mit Autoventilanschluss
13. Polzange rot (+)
14. Kfz-Ladekabel
15. Steckerladegerät
16. Ventiladapter
6.2 AUFLADEN DES POWERPACKS:
Das Powerpack wird teilgeladen ausgeliefert.
Laden Sie das Powerpack nach dem Kauf, bzw. vor dem ersten Einsatz komplett auf.
6.2.1 AUFLADEN MIT DEM STECKER LADEGERÄT:
Drehen Sie den Schalter für die Starthilfe (Position 1 in der Übersicht) in die Stellung OFF. Stecken Sie den Hohlstecker des
Stecker-Ladegeräts (Position 15 in der Übersicht) in die Ladebuchse des Powerpacks (Position 4 in der Übersicht). Stecken Sie
jetzt das Stecker-Ladegerät in die Steckdose. Die Kontroll-LED (Position 7 in der Übersicht) leuchtet jetzt rot. Für den ersten
Ladevorgang lassen Sie das Powerpack 24 Stunden angeschlossen, bei allen weiteren oder direkt nach einem Gebrauch
maximal 20 Stunden. Ist der Akku vollgeladen, leuchtet die Kontroll-LED grün. Nach dem Ladevorgang ziehen Sie zuerst das
Stecker-Ladegerät aus der Steckdose, danach ziehen Sie den Hohlstecker aus der Ladebuchse des Powerpacks. Verschließen
Sie die Ladebuchse mit dem Verschlussstöpsel. Wenn Sie jetzt den Kontrolltaster für den Ladezustand (Position 6 in der
Übersicht) drücken, leuchtet die Kontroll-LED grün.
4
Elektroprodukt darf nicht
in den Hausmüll geworfen
werden
Sicherung, hier: 1.0 A
entspricht den Anforderungen
des § 21 des ProdSG
(Produktsicherheitsgesetz)
Geräte mit diesem Zeichen
dürfen nur im Haus (trockene
Umgebung) betrieben werden
Faile-Safe-Sicherheitstransformator
(fallen im Fehlerfall dauerhaft aus).
F
Kennzeichnung nach § 17 BattG:
Der Endverbraucher ist gesetzlich
verp ichtet,
diese
fachgerechter Entsorgung an den
Händler oder einer entsprechenden
Rücknahmestelle zurückzugeben.
Bild 1: Übersicht
zwecks