EASY 6000 PRO– Ausgabe 00
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VERWENDUNG DES VERKAUFSAUTOMATEN ZUR ABGABE VON LEBENSMITTELPRODUKTEN
ACHTUNG:
Festlegung
Lebensmittelprodukte haben im Einklang mit den Herstellerangaben und den
geltenden Gesetzesvorschriften zu erfolgen.
Mit diesen Aktivitäten ist entsprechend qualifiziertes Personal zu betrauen,
welches vom Gerätebetreiber zu ernennen ist.
Durch den Verkaufsautomaten können Lebensmittelprodukte vertrieben werden.
Folgende Lebensmittel können verkauft werden:
•
Bonbons, Nüsse, Kaugummi und ähnliche Süßwaren
•
Kekse, Cracker und ähnliche Ofenprodukte
•
Speisen mit einem pH-Wert nicht über 4,6 oder mit einem Wasseraktivitätswert (Aw), der bei 25°C nicht
über 0,85 liegt
•
Speisen, die für den vom Hersteller angegebenen Zeitraum, aber auf keinen Fall länger als 5 Tage, bei
einer Temperatur von nicht über 5°C aufbewahrt werden.
•
Speisen in luftdicht versiegelten Behältern
•
Speisen, die durch Behandlung länger haltbar gemacht worden sind
2.1
SCHÄTZUNG
LEBENSMITTELABFÄLLE
ACHTUNG:
Durch
Lebensmittelprodukte bis zu ihrer natürlichen Frist verwaltet und so die Abfälle
minimiert werden.
Dagegen wird eine richtige Haccp-Analyse empfohlen, damit die Einstellungen (Health
Control) in Bezug auf die Außentemperaturparameter nicht zu eng werden: Wir weisen
darauf hin, dass gesetzlich jedes Mal, wenn die Sicherheit aktiviert wird, es Pflicht ist,
alle verderblichen Produkte zu entsorgen.
FAS INTERNATIONAL S.r.l. Via Lago di Vico, 60 SCHIO (VI) – Tel. +39 0445 502011 – Fax +39 0445 502010 - E-Mail: info@fas.it
und
Einstellung
DER
AUSWIRKUNG
die
Verwendung
der
der
Aufbewahrungstemperaturen
VON
TEMPERATUREINSTELLUNGEN
richtigen
Programmierungsparameter
11
für
die
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E
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T
S
C
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AUF
können