• Einen roten großflächigen Rückstrahler mit
dem Buchstaben Z
• Pedalen mit nach vorn und hinten wirkenden
gelben Rückstrahlern mit Prüfzeichen
„K - - - ".
• Je zwei gelbe reflektierende Strahler
in Vorderrad und Hinterrad oder weiße
reflektierende Seitenstreifen vorn und hinten
an Reifen bzw. Felgen.
• Jedes Teil der Beleuchtungseinrichtung
muss mit dem Prüfzeichen „K - - - "
gekennzeichnet sein.
Denken Sie daran:
• Funktionsprüfung vor jeder Fahrt!
• Verbogene sicherheitsrelevante Teile,
wie Rahmen, Gabel, Lenker, Tretkurbel,
Sattelstützen, Schutzblechstreben und
Pedale keinesfalls richten, sondern
umgehend austauschen. Es besteht
Bruchgefahr!
• Nur Originalersatzteile verwenden!
Achtung!: Durch unsachgemäße
Reparaturen entstehen Gefahren
für den Benutzer und der
Sachmängelhaftungsanspruch erlischt!
Richtiges Verhalten im Straßenverkehr
• Benutzen Sie, sofern vorhanden,
Radfahrwege.
• Fahren Sie immer ganz rechts, überholen Sie
links.
• Vor jedem Abbiegen geben Sie deutlich mit
ausgestrecktem Arm Zeichen.
• Fahren Sie immer in der vorgegebenen
Fahrtrichtung.
• Passen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit den
Witterungsbedingungen an, eine nasse
Fahrbahn verlängert Ihren Bremsweg!
• Nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen
nur mit eingeschalteter Beleuchtung fahren.
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• Nehmen Sie Rücksicht auf Pflanzen und
Tiere, falls Sie abseits der Straße fahren.
• Schützen Sie Ihren Kopf, indem Sie einen
geprüften Fahrradhelm (nach DIN-EN 1078)
tragen!
• Beim Fahrradfahren keine Musik über
Kopfhörer (z.B. Walkman, MP3-Player)
empfangen!
• Tragen Sie zweckmäßige Kleidung (enge
Beinkleider, ggf. Hosenklammern, festes
Schuhwerk), bei Dunkelheit und ungünstiger
Witterung reflektierende Kleidung.
• Bei weiten Röcken und langen Mänteln nur
mit Mantelschoner fahren.
• Achtung: Bei Nässe lässt die Wirkung von
Bremsen und Dynamo nach! Stellen Sie Ihre
Fahrweise darauf ein.
Unfallgefahren:
Freihändig Fahren und das Anhängen an
andere Fahrzeuge ist lebensgefährlich und
verboten.
Nebeneinander Fahren behindert den
Verkehr, vermeiden Sie es deshalb.
Nie zu zweit auf einem Fahrrad fahren
(Ausnahme: Mitführen eines Kindes auf
speziellem Kindersitz).
Sorgfältiger Umgang mit dem Pedelec
• Vor dem Transport des Fahrrades am
oder auf dem Auto alle Teile, die sich
durch den Transport lösen können
(Akku, Werkzeugtasche, Gepäckkörbe,
Gepäcktaschen, Pumpen, Kindersitze etc.)
entfernen!
Belastung des Pedelecs
• Die zulässige Gesamtbelastung (Fahrer und
Gepäck) für das Pedelec beträgt 120 kg.