● Das Lüftungsgerät ist aus-
schließlich für den Hausge-
brauch und ähnliche Zwecke
vorgesehen.
● Die Verwendung ist nur als
Standgerät zulässig.
● Das RB 600 darf nur gemäß
den vom Planungsbüro durch-
geführten Berechnungen/Aus-
legungen betrieben werden.
4.3 Vorhersehbare
Fehlanwendungen
AEREX haftet nicht für Schäden
durch bestimmungswidrigen
Gebrauch. Gerät auf keinen
Fall einsetzen:
● in der Nähe von brennbaren
Materialien, Flüssigkeiten oder
Gasen.
● für die Förderung von Chemi-
kalien, aggressiven Gasen
oder Dämpfen.
● in explosionsfähiger
Atmosphäre.
● in Schwimmbädern.
● zum Austrocknen von
Neubauten.
● in Kombination mit
Laborabsaugungen.
● in Kombination mit Dunst-
abzugshauben, die direkt am
Abluftkanal der kontrollierten
Wohnungslüftung angeschlos-
sen sind.
Nicht zulässig ist die Ein-
i
bindung von Komponenten
im Abluftstrang, die die
Temperatur, Feuchte oder
Luftmenge beeinflussen.
Zum Beispiel ist ein am
Abluftstrang angeschlos-
sener Trockenschrank
verboten, da dadurch
Metallteile im Innenbereich
des KWL-Gerätes
korrodieren können.
Aus energetischer Sicht
i
empfehlen wir Dunstab-
zugshauben in Umluft-
betrieb.
4.4 Bestimmungen für den
Betrieb mit Feuerstätten
Beachten Sie die aktuellen
Regeln des Bundesverbandes
des Schornsteinfegerhand-
werks-Zentralverbandes
(Beurteilungskriterien für den
gemeinsamen Betrieb von
Feuerstätte – Wohnungslüftung
– Dunstabzugshaube) sowie
sonstige einschlägige
Vorschriften und Richtlinien.
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