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Atag CX4771B Mode D'emploi page 140

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Entsorgung
Entsorgung von Gerät und Verpackung
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahlvon Anforderungen an den
Umgangmit Elektro und Elektro- nikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer
von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind, sowie Lampen, die zer- störungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall
vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte
einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des
ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m2 für Elektro-
und Elektronikgeräte sowie die- jenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m2, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbietenund
auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertriebunter Verwendung von Fernkom-
munikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens
400 m2 betragen oder die gesamten Lager-und Versandflächen mindestens 800 m2
betragen.Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen
Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die
gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegebenwird. Wenn ein neuesGerät an
einenprivaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerätauch dort zur unentgeltlichen
Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG,
nämlich„Wärmeüberträger",„Bildschirmgeräte" oder„Großgeräte" (letztere mit mindestens einer
äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden
Endnutzerbeim Abschluss eines Kauf- vertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der
unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen
Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und
zwar be- schränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufigsensible personenbezogene Daten.Dies gilt insbesondere für Geräte der
Informations- und Telekommuni- kationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie
in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten
jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols„ durchgestrichene Mülltonne
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Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol
einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige
Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall zu erfassen ist.

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