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Reflex Servitec 35 Mode D'emploi Original page 28

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Wartung
11.2
Funktionsprüfung
Überprüfen Sie nacheinander die Entgasung vom Anlagenwasser und vom
Nachspeisewasser.
Gehen Sie wie folgt vor:
Wechseln Sie in den Handbetrieb,  9.1.2 "Handbetrieb",  20.
1.
2.
Fahren Sie 10 Zyklen für die Entgasung des Anlagenwassers.
Für die Entgasung des Anlagenwassers betätigen Sie die
Schaltfläche „Umwälzen". Mit der Funktion „Umwälzen" wird die
Dauerentgasung des Anlagenwassers aktiviert.
3.
Fahren Sie 10 Zyklen für die Nachspeiseentgasung.
Für die Nachspeiseentgasung betätigen Sie die Schaltfläche
„Füllen". Mit der Funktion „Füllen" wird die Entgasung von
Nachspeisewasser aktiviert.

Hinweis!
Das Gas muss aus dem Gerät ausgeschoben sein bevor das nächste
Intervall beginnt.
Nach dem Durchlauf der Zyklen stellt sich ein Sättigungsdruck ein. Bei
Kaltwasser muss sich am Vakuummeter "PI" ein Wert von ca. -1 bar einstellen.
Mit der Schaltfläche „AUTO" schalten Sie den Handbetrieb aus.
4.
Der Automatikbetrieb wird aktiviert.
Die Überprüfung der Entgasung ist abgeschlossen.

Hinweis!
Die Meldung „Wassermangel" darf im Display der Steuerung nicht
erscheinen.
11.3
Wartungsbescheinigung
Die Wartungsarbeiten wurden entsprechend der Reflex Montage-, Betriebs- und
Wartungsanleitung durchgeführt.
Datum
Servicefirma
28 — Deutsch
Unterschrift
Bemerkungen
Vakuum-Sprühentgasung — 01.04.2022-Rev. D
11.4
Prüfung
11.4.1 Drucktragende Bauteile
Die jeweiligen nationalen Vorschriften für den Betrieb von Druckgeräten sind zu
beachten. Vor der Prüfung von drucktragenden Teilen sind diese drucklos zu
machen (siehe Demontage).
Für Gefäße nach EN 13831 gilt:
Eine Materialermüdung ist aufgrund des vorgesehenen Einsatz in Heiz- und
Kühlwassersystemen nicht gegeben (siehe auch EN 13831 Abschnitt 6.1.8).
11.4.2 Prüfung vor Inbetriebnahme
In Deutschland gilt die Betriebssicherheitsverordnung § 15 und hier
insbesondere § 15 (3).
11.4.3 Prüffristen
Empfohlene maximale Prüffristen für den Betrieb in Deutschland nach § 16
Betriebssicherheitsverordnung und Einordnung der Gefäße von dem Gerät in
Diagramm 2 der Richtlinie 2014/68/EU, gültig bei strikter Einhaltung der Reflex
Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitung.
Für Gefäße nach EN 13831 gilt:
Eine Materialermüdung ist aufgrund des vorgesehenen Einsatz in Heiz- und
Kühlwassersystemen nicht gegeben (siehe auch EN 13831 Abschnitt 6.1.8)
Äußere Prüfung:
Keine Forderung nach Anhang 2, Abschnitt 4, 5.8.
Innere Prüfung:
Höchstfrist nach Anhang 2, Abschnitt 4, 5 und 6; gegebenenfalls sind geeignete
Ersatzmaßnahmen zu ergreifen (zum Beispiel Wanddickenmessung und
Vergleich mit konstruktiven Vorgaben; diese können beim Hersteller angefordert
werden).
Bei tiefgezogenen Gefäßen wurde kein Korrosionszuschlag (EN 13831, Abs.
6.3.2.6.2) berücksichtigt.
Festigkeitsprüfung:
Höchstfrist nach Anhang 2, Abschnitt 4, 5 und 6.
Darüber hinaus sind die Betriebssicherheitsverordnung § 16 und hier
insbesondere § 16 (1) in Verbindung mit §15 und insbesondere Anhang 2,
Abschnitt 4, 6.6 sowie Anhang 2, Abschnitt 4, 5.8 zu beachten.

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