Montageanleitung
#5
Wartung und
gebrauch.
Ok
D
→ Der Wasserstand des Beckens soll-
te stets auf einer Mindesthöhe von
15 cm unterhalb des oberen Rands
gehalten werden.
→ Lassen Sie die Filteranlage während
der Poolsaison einmal täglich laufen,
um die Erneuerung des gesamten
Wasservolumens zu gewährleisten.
Dies sollte dann erfolgen, wenn der
Pool nicht zum Baden genutzt wird
(siehe Handbuch der Reinigungsan-
lage).
→ Überprüfen Sie während der Poolsai-
son regelmäßig den Grad der Versto-
pfung des Filtermediums.
→ Überprüfen Sie alle Schrauben des
Pools und etwaige Korrosionsstellen
so weit wie möglich.
→ Leeren Sie den Pool niemals vollstän-
dig. Bei unzureichendem Wasserstand
besteht die Gefahr, dass die Struktur
des Schwimmbeckens erheblich bes-
chädigt wird.
→ Ein Nichtbeachten der Wartung-
sanweisungen kann erhebliche Ge-
sundheitsrisiken, insbesondere für
Kinder, zur Folge haben.
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→ Die Verwendung einer Poolanlage set-
zt die Einhaltung der in der Wartungs-
und Gebrauchsanleitung aufgeführ-
ten Sicherheitshinweise voraus
→ Lassen Sie eine Aufstellbeckenanlage
nicht leer im Freien stehen.
→ Reinigen Sie die PVC-Innennülle und
den Wasserspiegelrand regelmäßig
mit nichtscheuernden Produkten.
Reinigen Sie regelmäßig die Falte
zwischen Boden und Wand der In-
nenhülle, da sich dort leicht Schmutz
ansammelt. Versehentliche kleine Lö-
cher in der Innenhülle lassen sich mit
den Flicken AR202 oder V12 aus unse-
rem Sortiment reparieren.
→ Sommerabdeckplanen (isothermisch)
schützen Ihren Pool vor Insekten,
Staub, Blättern etc. und verhindern
den Temperaturverlust des Wassers.
Die Bläschen sollten dabei stets auf
dem Wasser aufliegen.
UMWELTSCHUTZUNG
DEMONTIEREN SIE NICHT DAS
SCHWIMMBECKEN, WENN
DAS NICHT UNBEDINGT
NÖTIG IST. IM FALLE SIE DAS
MACHEN,
VERWENDEN SIE BITTE DAS
WASSER. DAS WASSER IST
EIN KNAUSERIGES GUTE.
Wenn Ihr Pool das Ende seiner
Nutzungsdauer erreicht hat, muss
er auseinandergebaut werden.
Die verschiedenen Materialien
(Plastik und Stahl) müssen ge-
trennt und zur Sammelstelle ge-
bracht werden, die von den ört-
lichen Behörden bestimmt wird.