Position «EINSCHALTEN DER SCHEINWERFER» gedreht wird.
– Um sie auszuschalten, den Schlüssel erneut auf «EIN» stellen.
4.4 HEBEL DER FESTSTELLBREMSE
Die Feststellbremse verhindert, dass sich die Maschine in
Parkstellung bewegt.
Der Bremshebel hat die folgenden zwei
Positionen:
A
4.4
B
– Um die Feststellbremse einzulegen, muss das Pedal (4.21 oder
4.31) ganz durchgedrückt und der Hebel in die Position «B»
gebracht werden. Wenn man den Fuß vom Pedal nimmt, bleibt die-
ses unten und wird in dieser Stellung blockiert.
– Um die Feststellbremse zu lösen, ist erneut das Pedal (4.21 oder
4.31) zu drücken und der Hebel geht in Position «A» zurück.
4.5 HEBEL ZUM EINSCHALTEN UND ABBREMSEN DER MESSER
Der Grobhandtaster ermöglicht das Einkuppeln der Messer mittels
einer elektromagnetischen Kupplung.
B
4.5
– Wenn die Messer eingeschaltet werden,
ohne dass die vorgesehenen Sicher-
A
heitsbedingungen erfüllt sind, schaltet
sich der Motor aus und kann nicht
angelassen werden (
«A» = Bremse nicht angezogen
«B» = Bremse angezogen
«A» gedrückt = Messer ausgeschaltet
«B» gezogen = Messer eingeschaltet
5.2).
– Beim Ausschalten der Messer (Position «A») wird gleichzeitig ein
Bremsvorgang ausgelöst, welcher die Messer in wenigen Sekunden
zum Stillstand bringt.
4.6 HEBEL ZUR REGULIERUNG DER SCHNITTHÖHE
Dieser Hebel hat sieben Stellungen, die
auf einem Schild mit den Zahlen von «1»
bis «7» angezeigt sind, die ebenso vie-
len Schnitthöhen zwischen 3 und 8 cm
entsprechen.
– Um von einer Position in die andere zu
wechseln, muss man den Hebel seit-
lich verstellen und in eine der
Sperrkerben einrasten lassen.
Mechanischer Antrieb
4.21 KUPPLUNGS- / BREMSPEDAL
Dieses Pedal hat eine Doppelfunktion:
Im ersten Teil des Pedalwegs wirkt es
als Kupplung und schaltet den Antrieb
der Räder ein oder aus, und im zweiten
dient es als Bremse, die auf die
Hinterräder wirkt.
WICHTIG
Pedal zum Kuppeln nicht zu lange durch-
treten, um eine Überhitzung und damit Beschädigung des
Treibriemens zu vermeiden.
ANMERKUNG
Während der Fahrt, den Fuß nicht auf
dem Pedal abstützen.
7
1
4.6
4.21
DE
13