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EINSATZBEDINGUNGEN DER GERÄTE
2.1 Besondere Bedingungen
2.1.1 Kurzschlussschutz
Jedem Magneten muss als Kurzschlussschutz eine seinem Bemessungs-
strom entsprechende Sicherung (max. 3 x I
Motorschutzschalter mit Kurzschluss- und thermischer Schnellauslösung
(Einstellung auf Bemessungsstrom) vorgeschaltet werden. Bei sehr kleinen
Bemessungsströmen des Magneten ist die Sicherung mit dem kleinsten
Stromwert nach der genannten IEC-Norm ausreichend. Diese Sicherung
darf im zugehörigen Versorgungsgerät untergebracht sein oder muss se-
parat vorgeschaltet werden. Die Sicherungs-Bemessungsspannung muss
gleich oder größer als die angegebene Nennspannung des Magneten sein.
Das Ausschaltvermögen des Sicherungseinsatzes muss gleich oder größer
als der maximal anzunehmende Kurzschlussstrom am Einbauort (üblicher-
weise 1500 A) sein.
Bei der Ausführung A und L des Elektromagneten muss der Kurzschluss-
schutz durch den Betreiber gewährleistet werden. Bei Ausführung K des
Elektromagneten ist die Sicherung im Klemmkasten des Geräts eingebaut.
Nähere Beschreibung der Ausführungen A, L und K finden Sie im Abschnitt
Technische Daten.
2.1.2 Betrieb nur mit zugehörigem Ventil
Die Magnetspulen Typ 77. / 78. dürfen nur mit zugehörigem Ventilkörper
betrieben werden.
Als Ventilkörper können folgende Werkstoffe verwendet werden:
• Metall (Messing, Aluminium, Edelstahl)
oder Kunststoff (z.B. Polyamid PA 6 GV ...)
nach IEC 60127-2-1) bzw. ein
b
Sicherung ... A
03 ATEX 1030 X - 31