2.
EINSATZBEDINGUNGEN DER GERÄTE
2.1. Besondere Bedingungen
2.1.1.
Kurzschlussschutz
Jedem Magneten muss als Kurzschlussschutz eine seinem Bemessungsstrom
entsprechende Sicherung (max. 3 x I
schalter mit Kurzschluss- und thermischer Schnellauslösung (Einstellung auf
Bemessungsstrom) vorgeschaltet werden. Bei sehr kleinen Bemessungsströmen
des Magneten ist die Sicherung mit dem kleinsten Stromwert nach der genannten
IEC-Norm ausreichend. Diese Sicherung darf im zugehörigen Versorgungsgerät
untergebracht sein oder muss separat vorgeschaltet werden. Die Sicherungs-
Bemessungsspannung muss gleich oder größer als die angegebene Nenn-
spannung des Magneten sein. Das Ausschaltvermögen des Sicherungseinsatzes
muss gleich oder größer als der maximal anzunehmende Kurzschlussstrom am
Einbauort (üblicherweise 1500 A) sein.
Bei der Ausführung A und L des Elektromagneten muss der Kurzschlussschutz
durch den Betreiber gewährleistet werden. Bei Ausführung K des Elektromagneten
ist die Sicherung im Klemmkasten des Geräts eingebaut.
Nähere Beschreibung der Ausführungen A, L und K finden Sie im Abschnitt Tech-
nische Daten.
2.1.2.
Betrieb nur mit zugehörigem Ventil
Die Magnetspulen Typ 64.-....-...-. / 65.-....-...-. dürfen nur mit einem zugehörigen
Ventilkörper als Komplettgerät betrieben werden, der folgenden Forderungen
entspricht:
• Werkstoffe bei Einzel- und Blockmontage:
Metall (Messing, Aluminium, Edelstahl) oder Kunststoff (z.B. Polyamid PA 6 GV ...)
GEFAHR!
Explosionsgefahr!
•
Bei Einsatz der Geräte in Tanksäulen zur Steuerung von Benzin als
Kategorie-2-Gerät muss ein Ventilkörper aus Metall (Messing, Alu-
minium oder Edelstahl) verwendet werden!
24 - 03 ATEX1089 X
nach IEC 60127-2-1) bzw. ein Motorschutz-
b
Sicherung ... A