Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
– Alle anderen Anwendungen, die nicht unter bestimmungs-
gemäßer Verwendung aufgeführt sind, sind unzulässig und
daher verboten. Dies gilt z. B. für Einbau und Betrieb in:
• Kraftomnibussen (Fahrzeugklasse M2 und M3),
• Nutzfahrzeugen (Fahrzeugklasse N),
• Booten und anderen Wasserfahrzeugen,
• Jagd-/Forsthütten, Wochenendhäusern oder Vorzelten.
– Der Einbau in Anhängern und Fahrzeugen zum Transport
gefährlicher Güter ist verboten.
– Die Erwärmung von anderen Flüssigkeiten als Trinkwasser
(z.B. Reinigungs-, Entkalkungs-, Entkeimungs- und Konser-
vierungsmittel) ist verboten.
– Defekte Geräte dürfen nicht verwendet werden.
– Geräte die entgegen den Einbau- und Gebrauchsanweisun-
gen installiert oder genutzt werden, dürfen nicht verwendet
werden.
Sicherheitshinweise
Für eine sichere und sachgerechte Anwen-
dung, Gebrauchsanweisung und weitere pro-
duktbegleitende Unterlagen sorgfältig lesen,
beachten und für spätere Verwendung aufbe-
wahren. Die jeweils gültigen Gesetze, Richtlini-
en und Normen sind zu beachten.
Die Nichtbeachtung der Regelungen in der
Gebrauchs- und Einbauanweisung kann zu
schwerem Sachschaden und zur ernsthaften
Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens
von Personen führen. Für die dadurch entstan-
denen Schäden haftet allein der Betreiber oder
Benutzer des Geräts.
Nur fachkundiges und geschultes Perso-
nal (Fachpersonal) darf unter Beachtung
der Einbau- und Gebrauchsanweisung und der
aktuellen anerkannten Regeln der Technik das
Truma Produkt einbauen, reparieren und die
Funktionsprüfung durchführen. Fachpersonal
sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen
Ausbildung und Schulungen, ihrer Kenntnisse
und Erfahrungen mit den Truma Produkten
und den einschlägigen Normen die notwen-
digen Arbeiten ordnungsgemäß durchführen
und mögliche Gefahren erkennen können.
Was tun bei Gasgeruch?
– Zündquellen vermeiden z. B. alle offenen
Flammen löschen, keine elektrischen Schal-
ter, Handy oder Radio im Fahrzeug betäti-
gen, Motor des Fahrzeugs nicht starten, kei-
ne Geräte betreiben, nicht rauchen
– Fenster und Türen öffnen
– Alle Personen aus dem Fahrzeug evakuieren
– Gasflaschen schließen bzw. Gaszufuhr von
außen absperren
– Die gesamte Gasanlage durch Fachpersonal
überprüfen und instand setzen lassen!
– Die Gasanlage erst nach Überprüfung und
Instandsetzung wieder in Betrieb nehmen!
Arbeiten am Gerät, im Einbauraum
Mögliche Gefahr durch Stromschlag
bzw. Explosionsgefahr durch austreten-
des Gas!
– Vor Beginn jeglicher Arbeiten:
1. Gerät ausschalten
2. Gasversorgung schließen
3. Gerät allpolig von der Spannungsversor-
gung und Netz (230 V ) trennen
Mögliche Schnittverletzungen durch
scharfe Kanten!
– Bei allen Arbeiten geeignete Schutzhand-
schuhe und Schutzbrille tragen.
Sichere Betriebsumgebung
– Das Gerät nur mit entsprechenden Bedien-
teilen und Zubehör von Truma betreiben.
– Ein Betrieb des Geräts ohne Warmluftrohre
ist nicht zulässig.
– Vergiftungsgefahr durch Abgase! Die Ab-
gase der Heizung können in geschlossenen
Räumen (wie z. B. Garagen, Werkstätten,
Vorzelte) zu Vergiftungen führen. Wenn das
Freizeitfahrzeug in geschlossenen Räumen
geparkt wird:
• Brennstoffzufuhr zur Heizung absperren
• Zeitschaltuhr deaktivieren
• Heizung am Bedienteil ausschalten
• Heizung über die Truma App ausschalten
falls eine Truma iNet Box installiert ist.
– Falls der Kamin in der Nähe bzw. direkt un-
terhalb eines zu öffnenden Fensters platziert
wurde, muss das Gerät mit einer selbsttätigen
Abschaltvorrichtung versehen sein, um einen
Betrieb bei geöffnetem Fenster zu verhindern.
– Mögliche Brandgefahr durch erhöhte
Temperaturen!
• Keinesfalls wärmeempfindliche Gegenstände
(z.B. Spraydosen, Kerzen) oder entflammbare
Materalien, Flüssigkeiten, gasförmige Stoffe
oder Dämpfe in der Nähe des Geräts, im Ein-
bauraum oder im Gerät selbst verwenden
• Keinesfalls die Warmluftauströmer der
Warmluftverteilung blockieren oder
wärmeempfindliche Gegenstände oder
DE
3