Allgemeine Sicherheitshinweise
Für den Betrieb von Gasreglern, Gasgeräten bzw. Gasanlagen,
ist die Verwendung von stehenden Gasflaschen aus denen
Gas aus der Gasphase entnommen wird zwingend vorge-
schrieben. Gasflaschen aus denen Gas aus der Flüssigphase
entnommen wird (z. B. für Stapler) sind für den Betrieb verbo-
ten, da sie zur Beschädigung der Gasanlage führen.
Bei Undichtigkeiten der Gasanlage bzw. bei Gasgeruch:
– alle offenen Flammen löschen
– Fenster und Türe öffnen
– alle Schnellschlussventile und Gasflaschen schließen
– nicht rauchen
– keine elektrischen Schalter betätigen
– die gesamte Anlage von einem Fachmann überprüfen
lassen!
Reparaturen dürfen nur vom Fachmann durchgeführt
werden.
Nach jeder Demontage der Abgasführung muss ein neuer
O-Ring montiert werden!
Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprü-
chen sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
– Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
– Veränderungen an der Abgasführung und am Kamin,
– Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
– das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerätes und
dadurch in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges.
Der Betriebsdruck der Gasversorgung 30 mbar muss
mit dem Betriebsdruck des Gerätes (siehe Typenschild)
über einstimmen.
Die Flüssiggasanlagen müssen den technischen und adminis-
trativen Bestimmungen des jeweiligen Verwendungslandes
entsprechen (z. B. EN 1949 für Fahrzeuge). Nationale Vor-
schriften und Regelungen (in Deutschland z. B. das DVGW-Ar-
beitsblatt G 607) müssen beachtet werden.
Die Prüfung der Gasanlage muss alle 2 Jahre von einem
Fachmann wiederholt werden und gegebenenfalls in der Prüf-
bescheinigung (in Deutschland z. B. gemäß DVGW-Arbeits-
blatt G 607) bestätigt werden.
Verantwortlich für die Veranlassung der Überprüfung ist
der Fahrzeughalter.
Flüssiggasgeräte dürfen beim Tanken, in Parkhäusern, Gara-
gen oder auf Fähren nicht benutzt werden.
Bei erster Inbetriebnahme eines fabrikneuen Gerätes (bzw.
nach längerer Stillstandszeit) kann kurzzeitig eine leichte
Rauch- und Geruchsentwicklung auftreten. Es ist zweckmä-
ßig, das Gerät dann sofort mit höchster Leis tung brennen zu
lassen und für gute Durchlüftung des Raumes zu sorgen.
Ein ungewohntes Brennergeräusch oder Abheben der Flamme
lässt auf einen Reglerdefekt schließen und macht eine Über-
prüfung des Reglers notwendig.
Wärmeempfindliche Ge genstände (z. B. Spray dosen) oder
brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht im Ein bauraum der
Heizung verstaut werden, da es hier un ter Umständen zu
erhöhten Temperaturen kommen kann.
Für die Gasanlage dürfen nur Druckregeleinrichtungen ge-
mäß EN 12864 (in Fahrzeugen) mit einem festen Ausgangs-
druck von 30 mbar verwendet werden. Die Durchflussrate
der Druckregeleinrichtung muss mindestens dem Höchst-
verbrauch aller vom Anlagenhersteller eingebauten Geräte
entsprechen.
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Für Fahrzeuge empfehlen wir den Truma Gasdruckregler
SecuMotion bzw. für die Zweiflaschen-Gasanlage das automa-
tische Umschaltventil Truma DuoComfort.
Bei Temperaturen um 0° C und darunter sollten der Gasdruck-
regler bzw. das Umschaltventil mit der Reglerbeheizung EisEx
betrieben werden.
Es dürfen nur für das Bestimmungsland geeignete Regler-
Anschlussschläuche, die den Anforderungen des Landes
entsprechen, verwendet werden. Diese sind regelmäßig auf
Brüchigkeit zu überprüfen. Für den Winterbetrieb sollten nur
winterfeste Spezialschläuche verwendet werden.
Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen spätestens
10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach Herstel-
lungsdatum gegen neue ausgewechselt werden. Der Betrei-
ber ist dafür verantwortlich.
Technische Daten
ermittelt nach EN 624 bzw. Truma Prüfbedingungen
Gasart
Flüssiggas (Propan / Butan)
Betriebsdruck
30 mbar (siehe Typenschild)
Nennwärmeleistung
1850 W
Gasverbrauch
50 – 170 g/h