16. Entsorgung
a) Allgemein
Entsorgen Sie das unbrauchbar gewordene Produkt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestim-
mungen.
b) Batterie-/Akku-Entsorgung
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe aller gebrauchten
Batterien und Akkus verpflichtet; eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt!
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehenden Symbolen gekennzeich-
net, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen.
Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall sind: Cd=Cadmium,
Hg=Quecksilber, Pb=Blei (Bezeichnung steht auf Batterie/Akku z.B. unter den links
abgebildeten Mülltonnen-Symbolen).
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen Ihrer
Gemeinde, unseren Filialen oder überall dort abgeben, wo Batterien/Akkus verkauft
werden!
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz.
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