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Gaspardo PA1 GRINTA Emploi Et Entretien page 75

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  • FRANÇAIS, page 101
Schlepperanschluß
1) Die Maschine mittels der dazu bestimmten, den Normen
entsprechenden Hubvorrichtung wie vorgesehen an einen
Schlepper mit geeigneter Zugkraft und Konfiguration
ankuppeln.
2) Die Kategorie der Anschlußbolzen des Geräts muß mit dem
Anschluß der Hubvorrichtung übereinstimmen.
3) Vorsicht beim Arbeiten im Bereich der Hebearme. Dieser
Bereich ist eine Gefahrenzone.
4) Beim Ein- und Auskuppeln der Maschine ist größte
Aufmerksamkeit geboten.
5) Es ist strengstens verboten zwischen den Schlepper und
den Anschluß zu treten, um die Hubsteuerung von aussen
zu betätigen (Abb. 3).
6) Es ist strengstens verboten, bei laufendem Motor und
eingeschalteter Kardanwelle zwischen Schlepper und Gerät
zu treten (Abb. 3). Man darf sich nur zwischen die Teile
begeben, nachdem die Standbremse betätigt und die Räder
mit einem Keil oder Stein geeigneter Größe abgesichert
wurden.
7) Der Anschluss einer Zusatzaus-rüstung am Schlepper führt
zur Verlagerung der Achslasten. Am Schlepper ist daher
Frontballast anzubringen, um das Gewicht auf den Achsen
auszugleichen. Die Übereinstimmung der Schlepper-
leistung mit dem Gewicht, das die Maschine auf die
Dreipunkte-Kupplung überträgt, prüfen. Im Zweifelsfall den
Hersteller des Schleppers zu Rat ziehen.
8) Das zulässige Achshöchst-gewicht, das bewegbare
Gesamtgewicht sowie die Transport- und Straßen-
verkehrsordnung beachten.
Teilnahme am Straßenverkehr
1) Bei der Teilnahme am Straßenverkehr sind die
Bestimmungen der Straßen-verkehrsordnung zu beachten,
die in dem jeweiligen Land gelten.
2) Eventuelle Zubehörteile für den Transport müssen geeignet
gekennzeichnet sein und mit Schutzvorrichtungen
ausgerüstet sein.
3) Es ist genau zu beachten, daß Straßenlage, Lenk- und
Bremswirkung eventuell auch stark durch eine getragene
oder geschleppte Maschine beeinträchtigt werden können.
4) Für die Arbeit unter sicheren Bedingungen sind die
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu beachten, die
vorschreiben, dass mindestens 20% des alleinigen
Schleppergewichtes auf der Vorderachse lasten muss und
dass das auf den Armen des Hubwerks lastende Gewicht
nicht über 30% des Schleppergewichts liegen darf.
fig. 3
cod. G19502171
GEBRAUCH UND WARTUNG
5) In Kurven ist Vorsicht geboten, da durch die geänderte Lage
des Schwerpunkts mit oder ohne Ausrüstung eine Fliehkraft
entsteht. Gleichermaßen ist Vorsicht auf abschüssigen
Straßen und an Gefällen geboten.
6) Beim Transport müssen die Ketten der seitlichen
Schlepperhebearme eingestellt und befestigt werden; prüfen,
daß die Abdeckungen der Saatgut- und Düngerbehälter gut
verschlossen sind. Den Schalthebel der hydraulischen
Hubvorrichtung in die blockierte Stellung bringen.
7) Beim Transport auf der Straße müssen die Behälter und
Trichter leer sein. Höchstgeschwindigkeit 25 km/h. Immer
die Tankabdeckung mit Haubenverschluss sichern (A, Abb.4)
Regelmaessig den Haubenverschluss auf Alterung
ueberpruefen und bei Bedarf austauschen!
8) Fortbewegungen ausserhalb des Arbeitsbereichs dürfen nur
erfolgen, wenn das Gerät sich in der Transportposition
befindet.
9) Der Hersteller liefert auf Anfrage Ausrüstungen und Tabellen
zur Kennzeichnung des Raumbedarfs.
10) Wenn die geschleppten oder an dem Schlepper
angebrachten Ausrüstungen und Geräte die Sichtbarkeit der
Signalisierungs- und Beleuchtungsvorrichtungen des
Schleppers verdecken, müssen diese Vorrichtungen auch
an den Ausrüstungen angebracht werden, wobei die
Vorschriften der im jeweiligen Anwendungsland geltenden
Straßenverkehr-sordnung zu beachten sind. Beim Gebrauch
ist zu kontrollieren, daß die Anlange einwandfrei funktioniert.
Befahren oeffentlichere Strassen nur mit ausgeschalteten
Arbeitsscheinwerfern (B, Abb. 4). Abblendlicht (C, Abb.4) nur
unter Beachtung oertlicher Bestimmungen einstellen und
benutzen.
B
C
g
DEUTSCH
A
B
C
fig. 4
75

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