DEUTSCH
2.2 SICHERHEITS- UND UNFALLVERHÜTUNGS-
BESTIMMUNGEN
Das Gefahrsignals in diesem Heft besonders beachten.
Die Gefahrsignale haben drei Niveaus:
G EFAHR: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger
Durchführung der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs-
und Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die Gesundheit
entstehen.
ACHTUNG: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger
Durchführung der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs-
und Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die Gesundheit
entstehen können.
VORSICHT: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger
Durchführung der beschriebenen Arbeiten Maschinen-schäden
entstehen können.
Vor dem ersten Gebrauch der Maschine alle Anweisungen
aufmerksam lesen, im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an
die Techniker des Vertragshändlers der Herstellerfirma. Die
Herstellerfirma lehnt jegliche Haftung ab, falls die hier folgend
beschriebenen
Unfallverhütungsbestimmungen nicht beachtet werden.
Allgemeine Vorschriften
1) Beim Gebrauch, der Wartung, der Reparatur oder der
Einlagerung der Maschine eine angemessene persönliche
Schutzausrüstung tragen.
2) Sämtliche Wartungs-, Einstell- und Reinigungsarbeiten
dürfen nur bei auf dem Boden stehender Maschine (Maschine
muss
stabil
stehen),
ausgeschaltetem Motor der Zugmaschine, eingelegter
Feststellbremse und abgezogenem Zündschlüssel
vorgenommen werden.
3) Bei Einsatz in der Nacht oder bei schlechten
Sichtverhältnissen muss die Beleuchtungsanlage des
Zugfahrzeugs benutzt werden.
4) Die Maschine darf nur von einem Bediener benutzt werden.
Eine von dem angegebenen Gebrauch abweichende Nutzung
ist als unsachgemäße Verwendung anzusehen.
5) Auf die Gefahrzeichen achten, die in diesem Heft aufgeführt
und an die Maschine angebracht sind.
6) Die an der Maschine angebrachten Aufkleber mit den
Hinweisen geben in knapper Form Anweisungen zur
Vermeidung von Unfällen.
7) Mit Hilfe der Anweisungen sind die Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften genauestens zu beachten.
8) Niemals sich bewegende Teile anfassen.
9) Eingriffe und Einstellungen am Gerät dürfen nur bei
abgestelltem Motor und blockiertem Schlepper durchgeführt
werden.
10) Es ist strengstens verboten, Personen oder Tiere auf der
Maschine zu befördern.
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GEBRAUCH UND WARTUNG
Sicherheits-
abgeschaltetem
Antrieb,
g
11) Es ist strengstens verboten, den Schlepper bei
angekuppelter Maschine von Personal ohne Führerschein,
von unerfahrenem Personal oder von Personal, das sich
nicht in einwandfreiem Gesundheitszustand befindet, führen
zu lassen.
12) Vor Inbetriebnahme des Schleppers und der Maschine selbst
alle Sicherheitvorrichtungen für Transport und Gebrauch auf
ihre Unversehrtheit prüfen.
13) Vor der Inbetriebnahme der Maschine ist sicherzustellen,
daß sich im Wirkungskreis derselben keine Personen,
insbesondere Kinder und Haustiere aufhalten und daß man
über eine optimale Sicht verfügt.
14) Geeignete
Kleidungsstücke sind absolut zu vermeiden, da sich diese
in den sich drehenden und bewegenden Teilen der Maschine
verfangen können.
15) Vor der Benutzung der Maschine sicherstellen, dass alle
Sicherheitseinrichtungen einwandfrei funktionieren und
korrekt angeordnet sind; sollten sie Defekte oder
Beschädigungen aufweisen, müssen sie ausgetauscht
werden.
16) Vor Arbeitsbeginn hat man sich mit den Steuervorrichtungen
und deren Funktionen vertraut zu machen.
17) Die Arbeit mit der Maschine erst beginnen, wenn alle
Schutzvorrichtungen vollständig, angebracht und in
Sicherheitsposition sind.
18) Es ist strengstens verboten, sich in Bereichen aufzuhalten,
die in der Nähe sich bewegender Maschinenteile liegen.
und
19) Der Gebrauch der Maschine ohne Schutzvorrichtungen und
ohne Behälterabdeckungen ist streng verboten.
20) Die Maschine kann während der Arbeit Stäube aufwirbeln.
Es wird empfohlen, Zugmaschinen mit einer Fahrerkabine
mit Filtern im Belüftungssystem zu benutzen oder geeignete
Maßnahmen zum Schutz der Atemwege wie das Tragen von
Staubschutzmasken oder Masken mit Filter zu ergreifen.
21) Überprüfen, dass die Maschine während des Transports
nicht beschädigt wurde, gegebenenfalls sofort den
Hersteller benachrichtigen.
22) Maschine von Fremdmaterial (Schutt, Werkzeuge,
Gegenstände aller Art), das den einwandfreien Betrieb
beeinträchtigen oder dem Bediener schaden könnte, frei
halten.
23) Vor dem Verlassen des Schleppers das an die
Hubvorrichtung angekuppelte Gerät absenken, den Motor
abstellen, die Feststellbremse ziehen und den Zündschlüssel
aus der Steuertafel ziehen. Sicherstellen, daß sich niemand
den Chemikalien nähern kann.
24) Nie den Fahrerplatz verlassen, wenn der Schlepper in Betrieb
ist.
25) Vor der Inbetriebnahme des Geräts prüfen, daß die
Stützfüsse unter die Maschine entfernt wurden, die richtige
Montage und Einstellung die Maschine prüfen; den perfekten
Maschinenzustand kontrollieren und sicherstellen, daß die
Verschleißteile sich in gutem Zustand befinden.
26) Vor dem Auskuppeln der Vorrichtung aus dem Drei-Punkt-
Anschluß ist der Steuerhebel des Hubwerks in die
Sperrposition zu bringen und es sind die Stützfüsse
abzusenken.
27) Immer bei guter Sicht arbeiten.
28) Alle Tätigkeiten sind in sauberer, nicht staubiger Umgebung
von erfahrenem, mit Schutzhand-schuhen ausgestattetem
Fachpersonal durchzuführen.
Arbeitskleidung
tragen.
cod. G19502171
Flatternde