Eg-Konformitätserklärung; Gewährleistung - Schindelhauer Bikes Arthur 2020 Notice D'utilisation

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13.
EG-Konformitätserklärung
DE
c2g-engineering GmbH
Schlesische Straße 27
10997 Berlin
Wir, die c2g-engineering GmbH, erklären, dass die Maschine des Typs:
Schindelhauer MAHLE ebikemotion E-Bike 2019
mit der Variante:
Arthur (Herren-Singlespeed)
in der Ausführung als Pedelec allen einschlägigen Bestimmungen der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht.
Weiterhin entspricht die Maschine den folgenden Richtlinien und Normen:
• 2014/30/EU, Richtlinie der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)
• 2011/65/EU, Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)
• DIN EN 15194:2017, elektromotorisch unterstützte Fahrräder (EPAC)
Das CE-Kennzeichen befindet sich am E-Bike unter dem Unterrohr.
Berlin, 15.09.2019
ppa. Jörg Schindelhauer (Produktmanager)
Martin Schellhase (Geschäftsführer)
44
14.
Gewährleistung
Mit Ihrer Entscheidung zum Kauf eines E-Bikes aus dem Hause Schindel-
hauer können Sie ein hochwertiges Qualitätsprodukt Ihr Eigen nennen.
Gemäß des Gewährleistungsrechts steht Ihnen eine gesetzliche Gewähr-
leistungsfrist von 2 Jahren zu. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der
Übergabe des E-Bikes an den Kunden. Zum Nachweis des Kauf- bzw.
Übergabedatums heben Sie bitte die Kaufbelege wie Rechnung und Kas-
senzettel für die Dauer der Gewährleistungsfrist auf.
Neben der grundsätzlichen 2-jährigen Gewährleistungsfrist besteht eine
gesetzliche sogenannte Umkehr der Beweislast für einen Zeitraum von
6 Monaten nach Übergabe des Produktes. Das bedeutet, dem Käufer
obliegt es, nach Ablauf der 6-Monatsfrist, bei Auftreten eines Fehlers zu
beweisen, dass der Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war
und nicht durch unsachgemäßen Gebrauch, funktionsbedingten Verschleiß
oder Missbrauch entstanden ist.
Auf alle Schindelhauer-Rahmen gewähren wir 5 Jahre Garantie ab
Kaufdatum hinsichtlich Verarbeitungs- und Materialfehler. Diese Garantie
gilt lediglich zugunsten des Erstkäufers. Sollte das Produkt vom Erstkäufer
an eine andere Person übereignet werden, wird die erwähnte Garantie
obsolet.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf:
1. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt
entstehen (siehe Kapitel 2.1 auf Seite 8).
2. Alle Teile des E-Bikes, die einem funktionsbedingten Verschleiß unter-
liegen, soweit es sich nicht um Produktions- oder Materialfehler handelt
(siehe Kapitel 7.1 auf Seite 29).
3. Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege und
unsachgemäß durchgeführte Reparaturen, Umbauten oder den
Austausch von Teilen am E-Bike entstehen. Ausführliche Pflegehin-
weise finden Sie in dieser Bedienungsanleitung.

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