2.4 Kindersitze
DE
Die Anbringung eines Kindersitzes ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich
nicht zugelassen.
Dies ergibt sich aus der kurzen hinteren Rahmengeomet-
i
rie. Der Gewichtsschwerpunkt läge mit Kindersitz zu sehr
auf dem hinteren Teil des Fahrrads, was ein großes Sicher-
heitsrisiko darstellt. Außerdem ist der Abstand zum Kind,
besonders wenn man einen Rucksack trägt, teils sehr
gering. Sollten Sie dennoch einen Kindersitz montieren,
erlischt der Garantieanspruch gegenüber Schindelhauer.
Die Installation von Kindersitzen auf Gepäckträgern ist
nicht möglich, sowohl bei Racktime-Modellen als auch
dem Schindelhauer-Gepäckträger von Tubus. Begründet
wird dies von den Herstellern durch dünnwandige Rohre
und Gewichtsbegrenzungen.
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2.5 Anhänger
Die Anbringung eines Anhängers ist aus technischen Gründen nicht
möglich.