2.2
Personal - Qualifikation
Für den Betrieb der Anlage gelten die jeweils gültige
Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverord-
nung oder nationale Entsprechungen.
Der Betreiber der Anlage ist dazu verpflichtet:
eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen,
entsprechende Gefährdungszonen zu ermitteln und aus-
zuweisen,
Sicherheitsunterweisungen durchzuführen,
gegen die Benutzung durch Unbefugte zu sichern.
Person
1)
Betreiber
Sachkundiger (kennt, ver-
steht Betriebsanweisung)
Fachkundiger (Fachhandwer-
ker, nach Einbauanweisung
und Ausführungsnormen)
Elektrofachkraft (nach nationalen
Vorschriften für elektr. Sicherheit)
1) Bedienung und Montage darf nur durch Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Anlage darf nur zum Abpumpen von haushaltsüblichem fäkalienfreiem Abwasser, nicht jedoch von brennbaren bzw.
explosiven Flüssigkeiten oder Lösungsmitteln verwendet werden.
WARNUNG
Ein Einsatz der Anlage in explosionsgefährdeter Atmosphäre (ATEX) ist nicht zulässig.
Die Anlage ist zur Entsorgung von Schmutzwasser unterhalb der Rückstauebene und zum Einbau im Erd-/Grünbereich
geeignet. Die Anlage ist nicht geeignet für den Einbau im Grundwasser.
Regionale Einleitbestimmungen der Kommune beachten, oftmals sind u. a. maximale Abwassertemperaturen vorgeschrie-
ben (z. B. 35°C).
Alle nicht durch eine ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis des Herstellers erfolgten Um- oder Anbauten, Verwendungen
von nicht originalen Ersatzteilen und Reparaturen durch nicht durch den Hersteller autorisierten Betriebe oder Personen füh-
ren zum Verlust der Gewährleistung.
016-232_01
freigegebene Tätigkeiten an KESSEL-Anlagen
Sichtprüfung
Entleerung, Reinigung
(innen), Funktionskon-
trolle, Konfiguration
des Schaltgerätes
Einbau und Betriebsanleitung
Einbau, Tausch, War-
tung von Komponen-
ten, Inbetriebnahme
Arbeiten an elek-
trischer Installa-
tion, Anschließen
des Schaltgerätes
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