Einbauerklärung Für Unvollständige Maschinen - entrematic Ditec ION4 Manuel Technique

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  • FRANÇAIS, page 108
Insbesondere wird die regelmäßige Überprüfung der Betriebstüchtigkeit
aller Sicherheitsvorrichtungen empfohlen.
Die Montage-, Wartungs- und Reparatureingriffe sind schriftlich zu proto-
kollieren und zur Verfügung des Betreibers zu halten.
Die Verriegelungs- und Entriegelungsvorgänge der Flügel bei stillstehen-
dem Motor ausführen. Halten Sie sich nicht im Aktionsradius des Tors auf.
Für eine korrekte Entsorgung der elektrischen und elektronischen
Geräte, der Batterien und Akkus, muss der Benutzer das Produkt bei
den entsprechenden lokalen, öffentlichen Müllsammelstellen entsorgen.
2. Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
(Richtlinie 2006/42/EG, Anhang II-B)
Der Hersteller Entrematic Group AB mit Firmensitz in Lodjursgatan 10, SE-261 44 Landskrona,
Schweden erklärt, dass der Antrieb für Schiebetore des Typs Ditec ION4-ION6:
- für den Einbau in ein handbetriebenes Tor hergestellt wurde, um im Sinne der Richtlinie 2006/42/
EG eine Maschine darzustellen. Der Hersteller des motorbetriebenen Tors muss vor der Inbetrieb-
nahme der Maschine ihre Konformität im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (Anhang II-A) erklären
- den wesentlichen anwendbaren Sicherheitsbestimmungen gemäß Anhang I, Kapitel 1 der Richtli-
nie 2006/42/EG entspricht;
- der EMV-Richtlinie 2014/30/EU entspricht;
- der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU entspricht.
- der Richtlinie RED 2014/53/EU entspricht;
- die Sicherheitsfunktionen des Produkts der Kategorie 2, PLc gemäß der Norm EN ISO 13849-1
entsprechen;
- die technischen Unterlagen dem Anhang VII-B der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen;
- die technischen Unterlagen vom technischen Büro von Entrematic Italy (mit Sitz in Largo U.
Boccioni, 1 - 21040 Origgio (VA) - ITALY) verwaltet werden und auf Anfrage per E-Mail an die Adresse
«ditec@entrematic.com erhältlich sind;
- ein Exemplar der technischen Unterlagen den zuständigen staatlichen Behörden in Folge einer
ausreichend begründeten Anfrage bereitgestellt wird.
Landskrona, 26-02-2018
2.1 Maschinenrichtlinie
Gemäß der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) unterliegt der Installateur, der eine Tür oder ein Tor
motorisiert, den gleichen Verpflichtungen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes zu tun:
- Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der MR genannten Dokumente enthalten
muss;
(die technische Akte ist aufzubewahren und den nationalen Behörden mindestens zehn Jahre lang
zur Verfügung zu halten. Diese Frist beginnt mit dem Herstellungsdatum die motorisierte Tür oder
das Tor);
- Erstellung der EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II-A der Maschinenrichtlinie und Aus-
händigung an den Kunden;
- Anbringung der EG-Kennzeichnung an der motorisierten Tür oder am Tor gemäß Punkt 1.7.3. der
Anlage I der MR.
- die motorisierte Tür oder das Tor in den Regelzustand versetzen und gegebenenfalls die Sicher-
heitsvorrichtungen installieren.
Matteo Fino
(Vorsitzender)
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