4.10.
Wiederholungsprüfungen (Proof Test)
In regelmäßigen Abständen sind manuelle Kontrollen der Sicherheitsfunktion und des visuellen Zustandes des Schall-
gebers vorzunehmen. Diese Prüfung dient der Identifizierung von nicht automatisch erkannten, gefährlichen Fehlern
und des Allgemeinzustandes des Gerätes. Bei Nichtausführung des Proof Tests in den erforderlichen, festgelegten,
zeitlichen Abständen führt das zum Verlust der erreichbaren SIL Einstufung. Die Reihenfolge der Durchführung der
einzelnen Prüfschritte des Proof Tests ist beliebig. Der „Proof Test" ist wie folgt durchzuführen:
Prüfung
Prüfschritt
Visuelle
a.) Gehäuse
Kontrolle
b.) Schallaustrittstrichter
c.) Kabelverschraubung
elektrische
d.) manueller Funktions-
test
Funktion
e.) Potentialtrennung
f.) Tonart
akustische
Funktion
g.) Tonart Option TAS
h.) Schallpegelprüfung
i.) Protokoll der Tester-
Protokollie-
gebnisse
rung
4.11.
Hardwarekonfiguration
Die Einstellung an der Hardware beschränkt sich auf die Wahl der Tonart am Kodierschalter S1. Die Tonart und zuge-
hörige Kodierschalterstellung geht aus der Tonartentabelle Kapitel
schalters sind im Kapitel
Es kann die Kombination der Tonarten - dies ist nur für Ausführungen mit externer Tonartenwahl relevant - angepasst
werden. Die Programmierung für Tonart 32 ist in Kapitel
4.12.
Grenzen der Anwendung
Die Grenzwerte, die den Technischen Daten im Kapitel
Die Grenzen für die Berechnung der Sicherheitsintegrität des Schallgebers in Systemen sind dem Kapitel
nehmen.
Änderungen am Schallgeber sind nur durch den Hersteller möglich. Die Sicherheitskennwerte müssen neu ermittelt
und die funktionale Sicherheit muss geprüft werden. Änderungen durch den Anwender sind nicht erlaubt und führen
zum Verlust der Gewährleistung.
Datei/ file name:085501929j de-en-fr-it.docx
Prüfanweisungen
mechanische Beschädigung, Korrosionsschäden, Befestigung am Einbauort
nicht verdeckt oder verschlossen
fester Sitz, Dichtung zum Kabel gewährleistet
- manuelle, schrittweise Auslösung der einzelnen Prüfschritte wie in Kapitel
4.7
beschrieben unter Verwendung einer der folgenden Tonarten: 90, 92,
100, 108, 117 (Wichtig - unterbrochener Ton mit Pausen >0,5s!, empfohlen
Tonart Nr. 117), entsprechende Tonart mit Kodierschalter einstellen
- Kontrolle des jeweiligen Schaltzustandes des Alarmrelais der Überwa-
chungsschaltung mit Überprüfung der angegebenen max. Schaltzeiten (<
0,2s Ton ein, < 2,5s Ton aus, siehe auch
- akustische Kontrolle ob ein Ton bei Anforderung erzeugt wird
Kontrolle der Trennung zwischen Alarmrelaisausgang und Anschluss der Be-
triebsspannungsversorgung des Überwachungskanals. Dazu sind die An-
schlüsse an X3 abzuklemmen. Mit einem Durchgangsprüfer ist die Verbin-
dung X3 Kontakt 3(4) zu Kontakt 5(6), zu kontrollieren. Dieser muss hochoh-
mig sein (>1MΩ).
Akustische Kontrolle des Tonmusters der vor Ort verwendeten Tonart. Diese
kann subjektiv durch geschultes Personal erfolgen. Dabei ist das Muster
(Pausen, Frequenzverlauf, Frequenzwechsel, Pausenzeiten) wie in der Ton-
artentabelle in Kapitel
Lage sein, das Warnsignal identifizieren zu können. Alternativ können für
diesen Test geeignete technische Hilfsmittel verwendet werden. Oszillogra-
fisch kann das Signal mittels eines Mikrofons und Vorverstärkers oder
elektrisch am PIN13 der Integrierten Schaltung U4 (Masseanschluss am
Kühlkörper des Schaltkreises U3, TTL Pegel) für eine Analyse abgenommen
werden.
Bei Nutzung der Option „externe Tonartenwahl" muss der Prüfschritt „f.) Ton-
art" für alle in der Anwendung zusätzlich angesteuerten Tonarten wiederholt
werden.
Schallpegelmessung oder subjektive Beurteilung des Schallpegels durch
eine repräsentative Gruppe von Personen bei Testauslösung unter max. Um-
gebungsgeräuschpegel. Der Schallpegel muss mehr als +10dB oberhalb des
max. Umgebungsgeräuschpegels liegen bzw. deutlich durch diesen Perso-
nenkreis erkennbar sein. Es ist die im System verwendete Tonart zu benut-
zen. Alternativ kann auch eine Schallpegelmessung in einem reflexionsfreien
Raum oder unter Freifeldbedingungen durchgeführt werden. Dabei muss bei
Ton Nr. 57 mindestens der Nennschallpegel abzüglich 3dB(A) in einem Me-
ter Abstand erreicht werden.
Muss den Regeln an die funktionale Sicherheit gemäß IEC/EN61508 ent-
sprechen
4.14
dargestellt.
3.5
dargestellt, zu überprüfen. Die Person muss in der
3.5
hervor. Die Lage und Belegung des Kodier-
3.5
beschrieben.
3
entnommen werden können, sind einzuhalten.
Seite 13 / 68
Abb.
8)
4.4
Zeichnungsnr. 30007-008-12j
zu ent-