Allgemeines
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Tragfähigkeiten (WLL) des Gerätes dürfen nicht überschritten und Nennweiten/Greifbereiche dürfen nicht
überschritten bzw. unterschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
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das Transportieren von Menschen und Tieren.
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das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen, Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser
Betriebsanleitung beschrieben sind.
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das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät, außer an den dafür vorgesehenen
Einhängeösen/-bolzen.
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das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei Abgleitgefahr besteht.
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das Greifen und Transportieren von konischen Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht.
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das Greifen von Greifgütern mit Reibbeiwert mindernder Oberfläche (z.B. abmehlende, behandelte,
verschmutzte, angefrorene, beschichtete, lackierte Oberflächen), da dies zur Verminderung des
Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut führt → Abgleitgefahr!
Abhilfe: Bei Verschmutzung jeglicher Art ist zwingend eine Reinigung der Greifbacken und Oberfläche
der Produkte im Bereich der Greifbacken vor jedem Greifvorgang erforderlich!
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das Greifen von Greifgütern, welche sich durch die Klemmkraft des Greifgerätes verformen oder brechen
können!
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das Greifen von Greifgütern, welche sichtbare Beschädigungen aufweisen oder durch ihr Eigengewicht
brechen können.
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